Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - StrEG | § 3 Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
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Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Inhaltsverzeichnis
Wird das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zuläßt, so kann für die in § 2 genannten Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung gewährt werden, soweit dies nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
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(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Geric
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published on 22/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 499/18 vom 22. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen des Verdachts der Bestechung ECLI:DE:BGH:2019:220519B5STR499.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2019 gemäß § 153a Abs. 2, § 467 A
published on 06/11/2018 00:00
Tenor
I. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird das Verfahren 11 Ns 412 Js 45500/15 mit Rücksicht auf die gegen den Angeklagten im Verfahren 3 KLs 503 Js 371/14 rechtskräftig erkannte Strafe gemäß § 154 Abs. 2 StPO i.V.
published on 17/02/2016 00:00
Tenor
gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 2. April 2013 hinsichtlich der Gewährung von Akteneinsicht als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
1Gründe
2I.
3Mit mittlerweile rechtskräftigen B
published on 04/11/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR403/14 vom 4. November 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: fahrlässiger Tötung u.a. zu 2.: Beihilfe zum vorsätzlichen Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof
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(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die...