Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch - StGBEG | Art 5 Bezeichnung der Rechtsnachteile

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Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

In Vorschriften des Bundes- und des Landesrechts dürfen Rechtsnachteile, die nicht bei Straftaten angedroht werden, nicht als Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Ordnungsstrafe oder Geldstrafe bezeichnet werden.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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published on 16/03/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde vom 12.02.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2012 bei dem Betreiber des el
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