Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch - StGBEG | Art 5 Bezeichnung der Rechtsnachteile
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Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
In Vorschriften des Bundes- und des Landesrechts dürfen Rechtsnachteile, die nicht bei Straftaten angedroht werden, nicht als Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Ordnungsstrafe oder Geldstrafe bezeichnet werden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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12/08/2011 13:22
Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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published on 16/03/2015 00:00
Tenor
Die Beschwerde vom 12.02.2015 wird zurückgewiesen.
1Gründe:
2I.
3Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2012 bei dem Betreiber des el
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