Strafgesetzbuch - StGB | § 61 Übersicht
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1.
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, - 2.
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, - 3.
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, - 4.
die Führungsaufsicht, - 5.
die Entziehung der Fahrerlaubnis, - 6.
das Berufsverbot.
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