Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung - SoldUrlV | § 9 Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte

Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung - SoldUrlV | § 9 Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
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Für den Sonderurlaub der Soldatinnen und Soldaten gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte entsprechend, sofern sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

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published on 30/01/2017 00:00

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od
published on 02/07/2019 00:00

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. September 2018 - M 21 K 17.4769 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu trage
published on 27/03/2013 00:00

Tatbestand 1 Der 1990 geborene Antragsteller ist Soldat auf Zeit und Sanitätsoffizier-Anwärter. Seine Dienstzeit ist aufgrund seiner Verpflichtungserklärung vom 22. Apri
published on 21/03/2013 00:00

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zur Durchführung einer dreijährigen Segellangfahrt.
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