Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 44 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter

(1) Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist nur zu folgenden Dienstgraden und nach folgenden Dienstzeiten zulässig:

1.
zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.
zum Fahnenjunker nach zwölf Monaten,
4.
zum Fähnrich nach 21 Monaten,
5.
zum Oberfähnrich nach 30 Monaten und
6.
zum Leutnant nach 36 Monaten.
Andere als die in Satz 2 genannten Dienstgrade müssen nicht durchlaufen werden.

(2) § 24 Absatz 2 gilt entsprechend.

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Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter


(1) Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert mindestens drei Jahre, in den Fällen des § 23 Absatz 4 mindestens zwölf Monate. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist zu folgenden Dienstgraden und nach folgenden Dienstz

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Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Mai 2014 - 21 K 13.467

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor I. Der Bescheid des Personalamts der Bundeswehr vom ... Februar 2011 und der Beschwerdebescheid vom ... November 2011 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, im aktuell laufenden Auswahlverfahren über den Antrag des Kl

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Juni 2015 - RN 1 K 14.670

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Able

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. März 2018 - 1 WB 8/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob ein Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit der Begründung abgelehnt werd

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. März 2017 - 1 WB 23/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt im Rahmen des Aufstiegs die Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Feb. 2016 - 1 WB 4/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2015 - 1 WB 52/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Auswahljahr 2014.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2012 - 2 C 11/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

Tatbestand 1 Die 1973 geborene Klägerin begehrt die Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin. Sie stand vom 1. Oktober 1992 bis zum 30. September 2012 als Z

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2011 - 1 WB 48/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

Tatbestand Die Antragstellerin ist Soldatin auf Zeit im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers. Ihren Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes lehnte die Stammdien

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2011 - 1 WB 38/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

Tatbestand Der Antragsteller, ein Berufssoldat, beantragte für das Auswahljahr 2009 seine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes. Er hatte im Jahr 2006 an der "Allgemei

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(1) Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert mindestens drei Jahre, in den Fällen des § 23 Absatz 4 mindestens zwölf Monate. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist zu folgenden Dienstgraden und nach folgenden Dienstzeiten...