Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen

(1) Die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld, dem Versorgungskrankengeld, dem Verletztengeld und dem Übergangsgeld zugrunde liegt, wird jeweils nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst und zwar entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des Sechsten Buches) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.

(2) Der Anpassungsfaktor wird errechnet, indem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für das vergangene Kalenderjahr durch die entsprechenden Bruttolöhne und -gehälter für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt werden; § 68 Absatz 7 und § 121 Absatz 1 des Sechsten Buches gelten entsprechend.

(3) Eine Anpassung nach Absatz 1 erfolgt, wenn der nach Absatz 2 berechnete Anpassungsfaktor den Wert 1,0000 überschreitet.

(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils zum 30. Juni eines Kalenderjahres den Anpassungsfaktor, der für die folgenden zwölf Monate maßgebend ist, im Bundesanzeiger bekannt.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 26


(1) Beschädigte erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen nach § 57 des Neunte
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 68 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen


(1) Für die Berechnung des Übergangsgeldes während des Bezuges von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts zugrunde gelegt, wenn1.die Berechnung nach den §§ 66 und 67 zu einem geringeren Betrag führt,2

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 121 Gesamtplan


(1) Der Träger der Eingliederungshilfe stellt unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf. (2) Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkung

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 2 SB 199/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26.10.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 04. Mai 2016 - S 14 SB 1622/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50. Der Kläger ist 63 Jahre alt. Bei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2017 - L 2 SB 86/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat dem Kläger 1/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

Sozialgericht Aachen Urteil, 16. Okt. 2018 - S 18 SB 317/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Der Bescheid vom 13.12.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2017 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach. 1Tatbestand: 2Streitgegenständlich ist Herabsetzung des festgestel

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Feb. 2018 - 6 C 48/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger macht geltend, als schwerbehinderter Mensch dürfe er nicht zu Rundfunkbeiträgen herangezogen werden. Er leidet an einer Gehbehinderu

Bundessozialgericht Beschluss, 15. Mai 2017 - B 9 SB 52/16 B

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 23. März 2017 - S 1 SB 2687/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Beklagte den Grad der Behinderung (GdB) im Sinne des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 28. Feb. 2017 - L 3 SB 2093/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 28. Okt. 2016 - S 4 SB 1221/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin (d. Kl.) begehrt von der Beklagten (d. Bekl.) die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB)

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Mai 2016 - B 9 SB 94/15 B

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. November 2015 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. März 2016 - S 18 SB 1110/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Änderung des Bescheides vom 03.01.2014 in der Fassung des "Abhilfebescheides" vom 07.05.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2014 bei dem Kläger ab dem 11.08.2015 die gesundheitlichen Vorau

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - B 9 SB 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. März 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 12. Jan. 2016 - S 12 SB 259/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2013 verurteilt, bei dem Kläger in der Zeit ab dem 01.10.2015 einen GdB von 60 sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraus

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Aug. 2015 - L 6 SB 1430/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 25. Februar 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Klägers sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 SB 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2014 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 SB 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 23. Juni 2015 - S 12 SB 812/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Der Beklagte wird entsprechend seinem Vergleichsvorschlag vom 07.05.2015 unter Abänderung des Bescheides vom 02.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.08.2014 verurteilt, den GdB ab dem 17.02.2014 mit 50 sowie ab dem 01.03.2015 m

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Apr. 2015 - L 7 SB 87/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der Voraussetzungen für das Merkzeichen "1. Kl." (Berechtigung zur Ben

Bundessozialgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - B 9 SB 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13. April 2010 aufgehoben, soweit es die Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeiche

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Feb. 2012 - III R 53/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter ihres im August 1973 geborenen Sohnes M. Dieser leidet seit seinem 7. Lebensjahr an einer sc

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 27. Apr. 2011 - S 24 SB 2757/09

bei uns veröffentlicht am 27.04.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt vom Beklagten im Rahmen des Nachteilsausgleichs nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Feststellung der gesundh

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 15. Aug. 2007 - S 6 SB 777/07

bei uns veröffentlicht am 15.08.2007

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 4. Oktober 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Februar 2007 verurteilt, dem Kläger das Merkzeichen „aG“ zuzuerkennen. 2. Die Beklagte trä

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(1) Für die Berechnung des Übergangsgeldes während des Bezuges von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts zugrunde gelegt, wenn1.die Berechnung nach den §§ 66 und 67 zu einem geringeren Betrag führt,2...
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(1) Der Träger der Eingliederungshilfe stellt unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf. (2) Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und...
(1) Der Träger der Eingliederungshilfe stellt unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf. (2) Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und...