Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 68 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen

(1) Für die Berechnung des Übergangsgeldes während des Bezuges von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts zugrunde gelegt, wenn

1.
die Berechnung nach den §§ 66 und 67 zu einem geringeren Betrag führt,
2.
Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nicht erzielt worden ist oder
3.
der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als drei Jahre zurückliegt.

(2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Leistungsempfänger der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die seiner beruflichen Qualifikation entspricht. Dafür gilt folgende Zuordnung:

1.
für eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Qualifikationsgruppe 1) ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße,
2.
für einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin oder Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung (Qualifikationsgruppe 2) ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße,
3.
für eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf (Qualifikationsgruppe 3) ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße und
4.
bei einer fehlenden Ausbildung (Qualifikationsgruppe 4) ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße, mindestens jedoch ein Arbeitsentgelt in Höhe des Betrages, der sich ergibt, wenn der Mindestlohn je Zeitstunde nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung mit einem Siebtel der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes gilt, vervielfacht wird.
Maßgebend ist die Bezugsgröße, die für den Wohnsitz oder für den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Leistungsempfänger im letzten Kalendermonat vor dem Beginn der Leistung gilt.

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Arbeitsrecht: Behinderungsbezogene Benachteiligung bei der Bewerbung

09.09.2009

§ 81 II 1 SGB IX aF verbietet dem Arbeitgeber, einen schwerbehinderten Beschäftigten wegen seiner Behinderung zu benachteiligen. Eingeschlossen ist nach § 81 II 2 Nr. 1 SGB IX aF insbesondere die Benachteiligung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG | § 6 Art der Überführung in die Rentenversicherung


(1) Den Pflichtbeitragszeiten nach diesem Gesetz ist für jedes Kalenderjahr als Verdienst (§ 256a Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) das erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach der
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 71 Weiterzahlung der Leistungen


(1) Sind nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht, u

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen


(1) Die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld, dem Versorgungskrankengeld, dem Verletztengeld und dem Übergangsgeld zugrunde liegt, wird jeweils nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentg
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Mindestlohngesetz - MiLoG | § 1 Mindestlohn


(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Di

Mindestlohngesetz - MiLoG | § 11 Rechtsverordnung


(1) Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Die Rech
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 66 Höhe und Berechnung des Übergangsgelds


(1) Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt), zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung de

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 67 Berechnung des Regelentgelts


(1) Für die Berechnung des Regelentgelts wird das von den Leistungsempfängern im letzten vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten

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51 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Sept. 2014 - M 5 K 13.2613

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Soweit die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trag

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 2 Sa 408/17

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor 1. Die Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 15.09.2017, Az. 3 Ca 1437/16, 3 Ca 166/17, 1 Ca 167/17, 1 Ca 168/17 und 3 Ca 169/17, werden zurückgewiesen. 2. Der Kläger

Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 167/17

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 45.360,77 €. IV. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 168/17

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 37.078,89 €. IV. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - 7 AZR 622/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2015 - 3 Sa 1544/13 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Sept. 2017 - 5 Sa 61/17

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11. Januar 2017, Az. 3 Ca 1085/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien str

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Aug. 2017 - B 9 SB 11/17 B

bei uns veröffentlicht am 21.08.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 2016 - 3 Sa 137/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 2 AZR 276/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2016 - 15 Sa 1953/15 - t

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Sept. 2016 - 3 Sa 137/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.02.2016, Az: 2 Ca 1288/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 09. Juni 2016 - 15 Sa 131/16

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.10.2015 – 3 Ca 203/15 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten im Wesentlichen um die rechtlich

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Okt. 2015 - L 8 AL 4146/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 26.08.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist st

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 2 AZR 381/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 - 3 Sa 866/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 2 AZR 347/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. März 2014 - 5 Sa 1099/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 2 AZR 593/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 - 6 Sa 200/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 27. Aug. 2015 - 15 Sa 262/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.11.2014 – 2 Ca 482/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten um die rechtliche Wirksamkeit z

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Feb. 2015 - 6 A 371/12

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbare

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Okt. 2014 - L 9 AL 24/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.11.2012 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2011 verpflichtet, den Kläger a

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - 8 AZR 759/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Oktober 2012 - 9 Sa 214/12 - teilweise aufgehoben. Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vo

Bundessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - B 11 AL 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2012 - 8 Sa 627/12 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 05. Juni 2014 - 15 Sa 88/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.11.2013 – 1 Ca 634/13 – wird einschließlich des Auflösungsantrages der Beklagten zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Revision

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, er rügt insbesondere die unterlassene Durchführung eines betrieblichen Einglieder

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Apr. 2014 - 2 AZR 647/13

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2013 - 7 Sa 1790/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 29. Jan. 2014 - 3 Sa 866/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.08.2013 –4 Ca 1400/13 – wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. 1 T a t b e

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2014 - 11 Ca 6438/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 6.402,00.4. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Zwischen den Parteien ist ein Entschädigungsanspruch wegen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Nov. 2013 - L 13 AL 2601/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 15. Mai 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten str

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 26. Sept. 2013 - 1 U 8/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.695,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Ba

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Aug. 2013 - 12 A 250/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Gründe: 1Der zulässi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. März 2011 - 18 Sa 77/10 - aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. März 2012 - 2 A 5/10

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

Gründe 1 Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ei

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Nov. 2011 - L 3 AL 1949/11

bei uns veröffentlicht am 09.11.2011

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 01. April 2011 wird zurückgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger bege

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Okt. 2011 - 8 AZR 608/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2010 - 4 Sa 18/10 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 05. Okt. 2011 - 8 TaBV 9/11

bei uns veröffentlicht am 05.10.2011

Tenor Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1.2.2011 - 12 BV 29/09 - wie folgt abgeändert: Der Antrag wird abgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2011 - B 5 R 56/10 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor Die Revision der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2010 wie folgt gefasst wird:

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Apr. 2011 - 2 B 79/10

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Gründe 1 Die auf grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2011 - 5 C 15/10

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt eine Entschädigung, weil im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung um eine Einstellung in den Richterdienst (als Arbeitsrichterin) des beklag

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Jan. 2011 - 8 AZR 580/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2009 - 3 Sa 499/09 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2011 - L 13 AL 3853/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 12. Juli 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gle

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Aug. 2010 - 9 ABR 83/09

bei uns veröffentlicht am 17.08.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. April 2009 - 8 TaBV 113/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juli 2010 - 2 C 17/09

bei uns veröffentlicht am 29.07.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist Beamter im Dienst der Beklagten. Er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Den Antrag des Klägers, seine regelmäßige wöchentlic

Bundessozialgericht Beschluss, 15. Juli 2010 - B 11 AL 150/09 B

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tatbestand 1 In der Hauptsache ist die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen streitig. Bei dem Kläger war nach einem Unfall eine Minderung der Erwerbsfähig

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Apr. 2009 - 9 Sa 683/08

bei uns veröffentlicht am 24.04.2009

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.07.2008, Az.: 4 Ca 2857/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Partei

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juni 2006 - 9 S 604/06

bei uns veröffentlicht am 20.06.2006

Tenor Die Berufungen des Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Dezember 2005 - 7 K 1147/05 - werden zurückgewiesen. Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des gerichtskostenfreien

Arbeitsgericht Freiburg Urteil, 31. März 2006 - 16 Ca 19/06

bei uns veröffentlicht am 31.03.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 6.750,00 EUR. 4. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 13. Dez. 2005 - 7 K 1147/05

bei uns veröffentlicht am 13.12.2005

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 10.03.2005 und dessen Widerspruchsbescheid vom 27.06.2005 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Dez. 2005 - 9 S 1580/05

bei uns veröffentlicht am 12.12.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Juni 2005 - 8 K 1306/04 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigela

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 18. Apr. 2005 - 8 K 4477/04

bei uns veröffentlicht am 18.04.2005

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 28.06.2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 15.10.2004 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen,

Arbeitsgericht Pforzheim Urteil, 23. Feb. 2005 - 5 Ca 348/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2005

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 21.06.2004 zum 31.12.2004 nicht aufgelöst worden ist.

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(1) Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt), zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 67...
(1) Für die Berechnung des Regelentgelts wird das von den Leistungsempfängern im letzten vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen...
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des...
(1) Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Die Rechtsverordnung...