Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

(1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,

1.
ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
2.
Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
3.
im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

(2) Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.

(3) Die Gerichte teilen die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind, sowie Namen und Anschriften der beteiligte Eheleute und Kinder dem Jugendamt mit, damit dieses die Eltern über das Leistungsangebot der Jugendhilfe nach Absatz 2 unterrichtet.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2004 - VI ZB 63/03

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 63/03 vom 13. Juli 2004 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2004 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen und die Richter

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Jan. 2017 - W 3 K 16.885

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger ist der Vater der Kinder L. (geb. im

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 31. Okt. 2016 - 26 K 5681/15

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2015 - 13 K 1532/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wege der Zuwendungsfinanzierung oder sonstiger Pauschalfinanzierung Mittel an Träger der freien Jugendhilfe zur Durchführung von sozialräumlichen Projekten auf der Grundlage der Globalricht

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Jan. 2014 - 12 A 2078/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, denn er ist zwar zulässig, a

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 26. März 2007 - 2 V 126/06

bei uns veröffentlicht am 26.03.2007

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Umsätze der Antragstellerin umsatzsteuerfrei sind. 2 Die Antragstellerin ist seit Beginn des Jahres 2000 als freiberufliche Familienpflegerin tätig. Sie beschäftigte in den Str