Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 tritt der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) und die hiervon betroffenen Renten sind insoweit anzupassen. Hierüber erhalten die Rentnerinnen und Rentner eine Anpassungsmitteilung.

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 182 VVG 2008.

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Sept. 2015 - L 8 R 405/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.04.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 25. Apr. 2013 - L 1 RS 43/12

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwische

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2011 - L 11 R 267/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.01.201 1 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist s