Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 49 Ruhen des Krankengeldes

(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,

1.
soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,
2.
solange Versicherte Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen; dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit erzielt worden ist,
3.
soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen,
3a.
solange Versicherte Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch ruht,
4.
soweit und solange Versicherte Entgeltersatzleistungen, die ihrer Art nach den in Nummer 3 genannten Leistungen vergleichbar sind, von einem Träger der Sozialversicherung oder einer staatlichen Stelle im Ausland erhalten,
5.
solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten im elektronischen Verfahren nach § 295 Absatz 1 Satz 10 erfolgt,
6.
soweit und solange für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung (§ 7 Abs. 1a des Vierten Buches) eine Arbeitsleistung nicht geschuldet wird,
7.
während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 abgegeben haben,
8.
solange bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde.

(2) (weggefallen)

(3) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gesenkte Entgelt- oder Entgeltersatzleistungen dürfen bei der Anwendung des Absatzes 1 nicht aufgestockt werden.

(4) (weggefallen)

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Arbeitsrecht: Verspätete Folgebescheinigung kann entschuldbar sein

27.07.2017

Eine verspätete Folgebescheinigung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn diese aufgrund eines gesundheitlichen Ausnahmezustands nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte.

Krankengeld: AU muss nicht auf bestimmtem Vordruck ausgestellt werden

01.12.2016

Um eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, muss nicht zwingend das zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarte Formular verwendet werden.

Referenzen - Gesetze | § 7 VermG

§ 7 VermG zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 7 VermG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG 1989 | § 13 Krankengeld für nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige


(1) Die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, erhalten Krankengeld in Höhe eines Achtels des in § 223 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Betra
§ 7 VermG wird zitiert von 1 anderen §§ im Vermögensgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 44a Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen


Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen nach § 27 Absatz 1a Satz 1 haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Spende an Versicherte sie arbeitsunfähig macht. Das Krankengeld wird den Spen
§ 7 VermG zitiert 4 andere §§ aus dem Vermögensgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 44 Krankengeld


(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41)

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 295 Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen


(1) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet,1.die von ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten,2.in den Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen die von ihnen erbrachten

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld


Der Anspruch auf Krankengeld entsteht 1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung d

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 7 Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung


(1) Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei; dies gilt nicht für eine Beschäftigung 1. im Rahmen betrieblicher Berufsbildung,2. nach dem Jugendfreiwilligendienstegeset

Referenzen - Urteile | § 7 VermG

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Sozialgericht Nürnberg Urteil, 10. Okt. 2018 - S 11 KR 858/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Sprungrevision wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von wei

Sozialgericht Regensburg Urteil, 01. Juni 2016 - S 14 KR 106/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2015 verurteilt, vom 23.09. - 05.10.2015 Krankengeld nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. März 2018 - L 20 KR 284/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 29.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht Regensburg Endurteil, 30. Aug. 2017 - S 14 KR 618/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.12.2015 verurteilt, der Klägerin Krankengeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom 05.06.2015 bis 09.11.2015 z

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Mai 2015 - L 5 KR 191/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 8. April 2015 abgeändert und die Antragsgegnerin vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller wegen der erstmalig zum 11. Juli 2014 festgest

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - L 5 KR 101/12

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Februar 2012 sowie der Bescheid vom 19. Februar 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09. Mai 2008 aufgehoben und die Beklagte ver

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 17. Juni 2016 - S 3 R 561/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreites sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Anerkennung der Zeiten vom 04.07.2009 bis 30.09.2011, vom 04.1

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - L 19 R 490/16

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 17.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundessozialgericht Beschluss, 20. Dez. 2018 - B 3 KR 24/18 B

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württem-berg vom 21. Februar 2018 aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von Krankengeld an den Kläger für

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2018 - B 3 KR 25/18 B

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juni 2018 - B 12 KR 17/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Auf die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2017 aufgehoben, soweit es die Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsf

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2018 - L 11 KR 4179/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14.09.2017 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligte

Bundessozialgericht Beschluss, 12. Apr. 2018 - B 3 KR 60/17 B

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Der Antrag der Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. Oktober 2017 Prozesskostenhilfe un

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2017 - B 13 R 33/16 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 und des Sozialgerichts Münster vom 3. März 2015 aufgehoben. Der Bescheid der Bek

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 13. Juli 2017 - L 5 KR 71/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen..

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juli 2017 - L 5 KR 135/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 1.12.2015 sowie die Bescheide der Beklagten vom 24.11.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.6.2012 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt,

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. März 2016 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 17.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2017 - L 2 SO 5175/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2015 insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit vom 21. August 2013 bis 4. September 2013 verurteilt

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 14. Sept. 2016 - S 16 KR 2305/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse die Gewährung von Krankengeld über den 13.03.2014 bis zu Erschöpfung der Anspruchshöchstdauer.2 Der 19

Sozialgericht Mainz Urteil, 25. Juli 2016 - S 3 KR 428/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Der Bescheid vom 19.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krank

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Mai 2016 - L 5 KR 1063/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 29.01.2015 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 18.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.10.2013 verurteilt, dem Kläger

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Apr. 2016 - L 5 KR 217/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 28.09.2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden

Sozialgericht Mainz Urteil, 21. März 2016 - S 3 KR 255/14

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.05.2014 verurteilt, der Klägerin Krankenge

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 02. März 2016 - L 6 KR 192/15 B

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 8. Oktober 2015 wird aufgehoben. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin W. für die Durchführung des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle bewilligt. Kost

Bundessozialgericht Urteil, 18. Feb. 2016 - B 3 KR 10/15 R

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Dezember 2014 und das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 5. Juni 2012 geändert, die B

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Feb. 2016 - L 16 KR 391/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 160/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2015 verurteilt, der Klägerin wei

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 409/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.04.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.06.2014 verurteilt, dem Kläger weiteres Krankengeld in

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 01. Okt. 2015 - L 9 R 3191/15 ER-B

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Juli 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Streitig ist die An

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Sept. 2015 - B 3 KR 40/15 B

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. April 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Sept. 2015 - L 5 KR 11/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 20.11.2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zug

Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Mai 2015 - S 21 AL 222/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.03.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.05.2014 verurteilt, dem Kläger Arbeitslosengeld I nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. März 2015 - 10 AZR 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Januar 2014 - 13 Sa 516/13 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 1 KR 37/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landess

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 1 KR 35/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landess

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 1 KR 31/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landess

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Nov. 2014 - III R 36/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. November 2012  6 K 3506/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Sept. 2014 - S 15 AL 94/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.01.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2014 verurteilt, der Klägerin ab 01.01.2014 Arbeitslosengeld für 240 Tage zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten der Kläge

Sozialgericht Speyer Beschluss, 08. Sept. 2014 - S 19 KR 519/14 ER

bei uns veröffentlicht am 08.09.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 14.08.2014 bis zur bestands- bzw. rechtsk

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 160/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 14.01.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.04.2012 verurteilt, dem Kläger auc

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 429/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.03.2013 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 11.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2009 verurteilt, der Kläger

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 146/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 10.01.2014 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 23.01.2012 in der Fassung des Teilabhilfebescheides vom 29.05.2012 in der Gestalt des Wider

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 208/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.02.2013 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.10.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.12.2011 verurteilt, der Kläge

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Juli 2014 - L 14 R 551/12

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.06.2012 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen die Bescheide vom 27.05.2010, 30.03.2011, 31.05.2011, 28.03.2012, 31.05.2012, 05.06.2013 und 25.11.2013 wird abgewiesen. Kost

Sozialgericht Mainz Urteil, 04. Juni 2014 - S 3 KR 298/12

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 03.01.2012 in Ge-stalt des Widerspruchsbescheids vom 10.07.2012 verurteilt, der Klägerin

Sozialgericht Detmold Urteil, 14. März 2014 - S 24 KR 478/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor Die Bescheide vom 16.01.2013, 06.02.2013, 20.02.2013 und 20.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.06.2013 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krankengeld für die Zeit vom 20.01.2013 bis 30.09.2013 unt

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2014 - L 11 KR 4174/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.09.2012 sowie der Bescheid der Beklagten vom 23.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.03.2009 aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Dez. 2013 - L 2 R 1706/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Februar 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Übergangsgeld unter Berücksichtigung des in der Zeit vom 15. August 2008 bis 15. Dezember 2008 bereits

Sozialgericht Mannheim Urteil, 26. Nov. 2013 - S 9 KR 1100/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) im Anschluss an einen langfristigen Ve

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(1) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet,1.die von ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten,2.in den Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen die von ihnen erbrachten Leistungen...
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