Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 245 Beitragssatz für Studenten und Praktikanten

Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gelten als Beitragssatz sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder


(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitgl
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 5 Versicherungspflicht


(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht be

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juni 2018 - B 12 KR 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juni 2018 - B 12 KR 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 02. März 2015 - B 12 KR 60/14 B

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. April 2014 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Okt. 2014 - B 12 KR 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 21. November 2012 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Dez. 2013 - 9 K 200/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 27.09.2011 eine weitere Beihilfe in Höhe von 55,53 EUR zu gewähren. Der Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 06.10.2011 und dessen Widerspr

Bundessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2011 - B 4 AS 160/10 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. April 2010 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 01. Juni 2007 - L 3 AL 11/06

bei uns veröffentlicht am 01.06.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 13. Dezember 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2006 - L 5 KR 5380/05

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tatbestand   1  Im Streit ist die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner. 2  Der Kläger ist als Rentner bei der Beklagten pflichtversichert. Neben einer Rente aus der gesetzli

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Aug. 2005 - L 11 KR 3450/04

bei uns veröffentlicht am 23.08.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Betei

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(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...
(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...