Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 4 Vorrang der Vermittlung

(1) Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit.

(2) Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Von der Erforderlichkeit für die dauerhafte Eingliederung ist insbesondere auszugehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit fehlendem Berufsabschluss an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen oder voraussichtlich teilnehmen werden. Der Vermittlungsvorrang gilt nicht im Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss nach § 93.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 81 Grundsatz


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn1.die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 93 Gründungszuschuss


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 SGB 3.

Sozialgericht Berlin Urteil, 22. Feb. 2019 - S 80 AL 1485/16

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt streitig.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 98/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. III. Die Revi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2018 - L 9 AL 135/14

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2014 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 8. April 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Juni 2013 verurteilt, ü

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juli 2017 - L 3 AL 14/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 30. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bundessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. März 2016 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Urteil, 02. Nov. 2015 - S 16 AL 624/12

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Gründungszuschuss ab 01.07.2012. 3Die Klägerin ist Fachärztin für Chirurgie, Schwerpunkt Unfallchirurgie mit Zusatzbezeic

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Apr. 2015 - L 1 AL 66/13

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 06.05.2013 - S 17 AL 28/12 - aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2015 - L 13 AL 1924/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Gewährun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2014 - L 8 AL 1515/13

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Februar 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewäh

Sozialgericht Duisburg Urteil, 22. Jan. 2014 - S 33 AL 239/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.02.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2013 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gründungszuschuss vom 31.01.2013 erneut ermessensfehlerfrei unter Beachtung d

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Nov. 2013 - L 9 AL 81/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.01.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Sozialgericht Trier Urteil, 01. Feb. 2013 - S 1 AL 80/12

bei uns veröffentlicht am 01.02.2013

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 4.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2012 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtssauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 17. Jan. 2013 - S 16 AL 949/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17.01.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.02.2012 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012 einen Gründungszuschuss in gesetzlicher Höhe zu gew

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2012 - L 12 AL 1707/11

bei uns veröffentlicht am 23.03.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 2. Februar 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Fachkra

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 11 AL 13/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. April 2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Arbeitslosengeld dem Kläger auch für die Zeit

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tatbestand 1 Im Streit ist - nach einem Teilvergleich im Berufungsverfahren für die Zeit vom 1.10.2006 bis 31.5.2007 - (noch) ein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld (

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2009 - L 13 AL 6044/08

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 6. November 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschu...