Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 93 Gründungszuschuss

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.

(2) Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer

1.
bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
2.
der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
3.
ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

(3) Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 vorliegen oder vorgelegen hätten.

(4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.

(5) Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG | § 3 Ausschluss der Förderung


Die Teilnahme an einer Maßnahme wird nach diesem Gesetz nicht gefördert, wenn 1. für den beantragten Bewilligungszeitraum bereits Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bewilligt worden sind, es sei denn, der Teilnehmer oder die Teilne
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 4 Vorrang der Vermittlung


(1) Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit. (2) Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, es sei
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 147 Grundsatz


(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach1.der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und2.dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 156 Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen


(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist:1.Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose,2.Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld ode

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Berlin Urteil, 22. Feb. 2019 - S 80 AL 1485/16

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt streitig.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Juli 2016 - L 9 AL 207/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 98/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. III. Die Revi

Sozialgericht München Endurteil, 07. Juli 2015 - S 5 AL 169/13

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 05.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.02.2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 1 LW 8/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.08.2016 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 17.03.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.04.2015 abgeändert. Die Beklagte w

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2018 - L 9 AL 135/14

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2014 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 8. April 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Juni 2013 verurteilt, ü

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2017 - L 9 AL 49/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.November 2013 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 12. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. August 201

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Juli 2018 - L 4 KR 388/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Tatbestand   1 Im

Bundessozialgericht Beschluss, 06. März 2018 - B 11 AL 81/17 B

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. November 2017 wird als unzulässig verworfen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juli 2017 - L 3 AL 14/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 30. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 29. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Apr. 2016 - B 5 AL 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 und des Sozialgerichts München vom 25. Mai 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Sozialgericht Detmold Urteil, 03. Nov. 2015 - S 8 SO 214/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 05.07.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.06.2013 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, der Klägerin Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zur Beschaffung eines behinderungsgere

Sozialgericht Duisburg Urteil, 02. Nov. 2015 - S 16 AL 624/12

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Gründungszuschuss ab 01.07.2012. 3Die Klägerin ist Fachärztin für Chirurgie, Schwerpunkt Unfallchirurgie mit Zusatzbezeic

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Sept. 2015 - L 7 AS 1880/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 14.05.2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat 1/5 der Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die K

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Mai 2015 - L 1 AL 33/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 08.04.2014 - S 5 AL 396/12 - aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 27.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.10.2012

Sozialgericht Köln Urteil, 12. Mai 2015 - S 24 AL 328/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Arbeitsvermittlung durch die Beklagte, und zwar die Vermittlung in eine Führungsposition bzw. alle Hilfen, die möglich sind, um

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 5 AZR 756/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2013 - 16 Sa 381/13 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 R 680/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.7.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selb

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Jan. 2015 - S 17 AL 755/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der Verhängung von Sperrzeiten im Streit.2 Der am ... geborene Kläger war vom 01.11.2012 bis 31.01

Sozialgericht Duisburg Urteil, 05. Nov. 2014 - S 16 AL 594/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung der weiteren Förderung durch Gründungszuschuss (GZ) in Höhe von 300 Euro monatlich für sechs Monate. 3Für die Aufnahme einer

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Sept. 2014 - L 9 AL 219/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.07.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteilig

Sozialgericht Duisburg Urteil, 28. Apr. 2014 - S 49 AS 617/10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.05.2009 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 02.09.2009, 07.10.2013 und 29.11.2013 sowie in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.02.2010 verurteilt, an den Kläger für die M

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2014 - L 8 AL 1515/13

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Februar 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewäh

Sozialgericht Duisburg Urteil, 22. Jan. 2014 - S 33 AL 239/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.02.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2013 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gründungszuschuss vom 31.01.2013 erneut ermessensfehlerfrei unter Beachtung d

Bundessozialgericht Urteil, 18. Dez. 2013 - B 12 KR 24/12 R

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Nov. 2013 - L 9 AL 81/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.01.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Sozialgericht Trier Urteil, 01. Feb. 2013 - S 1 AL 80/12

bei uns veröffentlicht am 01.02.2013

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 4.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2012 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtssauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 17. Jan. 2013 - S 16 AL 949/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17.01.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.02.2012 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012 einen Gründungszuschuss in gesetzlicher Höhe zu gew

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Aug. 2012 - B 11 AL 40/12 B

bei uns veröffentlicht am 17.08.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2012 wird als unzulässig verworfen.

Referenzen

(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach1.der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und2.dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat...