Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.

(1a) Die zuständige Agentur für Arbeit soll mit der nach Absatz 1 arbeitsuchend gemeldeten Person unverzüglich nach der Arbeitsuchendmeldung ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch führen, das persönlich oder bei Einvernehmen zwischen Agentur für Arbeit und der arbeitsuchenden Person auch per Videotelefonie erfolgen kann.

(2) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Meldung nach Absatz 1 auch Berufsberatung durchzuführen.

(3) Ausbildung- und Arbeitsuchende, die Dienstleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen, haben dieser die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen. Sie können die Weitergabe ihrer Unterlagen von deren Rückgabe an die Agentur für Arbeit abhängig machen oder ihre Weitergabe an namentlich benannte Arbeitgeber ausschließen. Die Anzeige- und Bescheinigungspflichten im Leistungsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit nach § 311 gelten entsprechend.

(4) Die Arbeitsvermittlung ist durchzuführen,

1.
solange die oder der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht oder
2.
bis bei Meldepflichtigen nach Absatz 1 der angegebene Beendigungszeitpunkt des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erreicht ist.
Im Übrigen kann die Agentur für Arbeit die Arbeitsvermittlung einstellen, wenn die oder der Arbeitsuchende die ihr oder ihm nach Absatz 3 oder der Eingliederungsvereinbarung oder dem Verwaltungsakt nach § 37 Absatz 3 Satz 4 obliegenden Pflichten nicht erfüllt, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Die oder der Arbeitsuchende kann die Arbeitsvermittlung erneut nach Ablauf von zwölf Wochen in Anspruch nehmen.

(5) Die Ausbildungsvermittlung ist durchzuführen,

1.
bis die oder der Ausbildungsuchende in Ausbildung, schulische Bildung oder Arbeit einmündet oder sich die Vermittlung anderweitig erledigt oder
2.
solange die oder der Ausbildungsuchende dies verlangt.
Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

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Befristungsrecht: Ausschluss der sachgrundlosen Befristung muss deutlich erfolgen

21.12.2012

die Arbeitsvertragsparteien können die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung vertraglich ausschließen-LAG Schleswig-Holstein vom 27.09.12-Az:5 Sa 154/12

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV | § 39 Anrechnungszeiten, Sperrzeiten


(1) Die Krankenkassen melden dem zuständigen Rentenversicherungsträger Anrechnungszeiten ihrer Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und Zeiten des Schulbesuches nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. (2) Die Bundes
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 159 Ruhen bei Sperrzeit


(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn1.die oder der Arbeitslose

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit


(1) Die Agenturen für Arbeit erbringen insbesondere Dienstleistungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem sie 1. Arbeitgeber regelmäßig über Ausbildungs- und Arbeitsmarktentwicklungen, Ausbildungsuchende, Fachkräfteangebot und b

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 440 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2008 in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante versicherungspflichtig beschäftigt waren, bleiben in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig. (2) § 38 Abs. 4 in der bis zum 3
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 309 Allgemeine Meldepflicht


(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Un

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung


(1) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Ausbildungsuchendmeldung oder Arbeitsuchendmeldung zusammen mit der oder dem Ausbildungsuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden die für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönliche

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 310 Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit


Wird für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen nach der Arbeitslosmeldung eine andere Agentur für Arbeit zuständig, hat sie oder er sich bei der nunmehr zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich zu melden.

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Apr. 2016 - 4 K 666/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 666/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Kläger Prozessbev.: Rechtsanwalt B. B-Straße, B-Stadt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Dez. 2015 - L 10 AL 52/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger, Berufungskläger und Berufungsbeklagter - gegen Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Geschäftsführung des Operativen Service der Agentur

Sozialgericht Landshut Endurteil, 14. Sept. 2015 - S 13 AL 182/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um den Eintritt einer Sperrzeit von 12 Wochen wegen einer Arbeits

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - L 10 AL 382/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.08.2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat dem Kläger auch seine außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten. III.

Sozialgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2018 - S 12 AL 182/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 19.06.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.07.2017 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld auch für den Zeitraum vom 09.05.2017 bis 15.05.2017 zu bewilligen. I

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 10. Sept. 2015 - 6 K 1562/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Familienkasse zu Recht die Kindergeldfestsetzung für die Streitmonate Januar 201

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Apr. 2017 - L 10 AL 69/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.03.2017 - S 10 AL 107/16 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 29. März 2017 - S 10 AL 107/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstattten. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung des Eintritts einer einwöchigen Sperrzeit vom 1.6.2016 -

Sozialgericht Rostock Urteil, 06. Sept. 2018 - S 2 AL 21/17

bei uns veröffentlicht am 06.09.2018

Tenor Der Bescheid vom 13.02.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2017 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger ab dem 08.02.2017 Arbeitslosengeld zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Bekl

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2018 - B 11 AL 2/18 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen vom 23. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 2 U 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 13. März 2018 - B 11 AL 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2017 - B 11 AL 25/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. September 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 02. Mai 2017 - L 8 AL 2132/16

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14.04.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Zwischen den Be

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2017 - L 3 AL 8/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 23. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 23. Januar 2015 aufgehoben, sow

Sozialgericht Dortmund Urteil, 23. Mai 2016 - S 31 AL 966/13

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Der Bescheid vom 13. September 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Oktober 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 19. August 2013 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu be

Bundessozialgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - B 11 AL 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. November 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zu

Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Juni 2015 - S 4 AL 446/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Streitgegenstand ist die Höhe des der Klägerin zustehenden Arbeitslosengeldes. 3Die am 00.00.0000 geborene Klägerin ist ausgebildete Arzthelferin, Kind

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Juni 2015 - VI R 10/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 5. März 2013  13 K 2572/11 Kg, AO aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Mai 2015 - XI R 46/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2014  10 K 1751/13 Kg wegen Kindergeld für C betreffend den Zeitraum von Mai bis August 2012 aufgehob

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Mai 2015 - III R 26/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 2. Juli 2014  8 K 1658/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Dez. 2014 - III R 9/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 19. März 2013  1 K 757/09 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Dez. 2014 - XI B 77/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2014  10 K 1751/13 Kg wird die Revision wegen Kindergeld für C v

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2014 - V R 24/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Berechtigung der Beklagten und Revisionsklägerin (Familienkasse), die Kindergeldfestsetzung für die Tochter des Klägers und Revisionsbek

Sozialgericht Dortmund Urteil, 13. Okt. 2014 - S 31 AL 573/12

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide vom 23. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Juni 2012verurteilt, der Klägerin bereits ab 26. Mai 2012 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Sept. 2014 - L 9 AL 236/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 21.02.2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatb

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - 6 AZR 636/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Mai 2013 - 7 Sa 511/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Aug. 2014 - XI R 1/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) in den Monaten Februar 2009 bis November 2010 (Streitzeitraum) Kindergeld

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 30. Juni 2014 - 10 K 1751/13 Kg

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 18. März 2013 und die Einspruchsentscheidung vom 26. April 2013 werden insoweit aufgehoben, als sie die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die Monate Januar 2011 und Mai bis August 2012 und die

Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Juni 2014 - L 9 AL 288/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.08.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteilig

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2014 - III R 19/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der am ... April 1990 geborene Sohn (S) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) im Streitzeitraum Februar b

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2014 - III R 37/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der am … 1990 geborene Sohn (S) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) im Streitzeitraum Januar 2009 bis J

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. März 2014 - III S 22/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand 1 I.Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der am … April 1990 geborene Sohn (S) des Klägers, Revisionsbeklagten und Antragstellers (Antragsteller) im Zeit

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Feb. 2014 - L 9 AL 49/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.01.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand

Bundessozialgericht Beschluss, 06. Dez. 2012 - B 11 AL 12/12 B

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 6 AZR 321/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 - 5 Sa 139/10 - aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juli 2012 - III R 70/10

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Sohn (S) des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) als arbeitsloses Kind zu berücksichtigen ist.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Juni 2012 - L 3 AS 159/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

1. Das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 15.02.2012 sowie der Bescheid des Beklagten vom 26.10.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.02.2011 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beid

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Mai 2012 - III R 4/06

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezog für seinen im Juni 1985 geborenen Sohn (S) Kindergeld. S besuchte bis einschließlich Juli 2003 eine Schule.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. März 2012 - L 11 KR 3638/11

bei uns veröffentlicht am 12.03.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25.07.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung vo

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Dez. 2011 - III B 187/10

bei uns veröffentlicht am 27.12.2011

Tatbestand 1 I. Die im April 1990 geborene Tochter des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) unterbrach Mitte Oktober 2008 ihre Ausbildung wegen Schwangerschaft und Erz

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2011 - III R 78/08

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog unter anderem für ihre im Juni 1985 geborene Tochter T Kindergeld. T ist seit August 2003 verheiratet

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2011 - 6 K 3291/08

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld für ihren Sohn X, geboren am ... September 1988, im Zeitraum von März

Bundesfinanzhof Urteil, 03. März 2011 - III R 58/09

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erhielt Kindergeld für ihre im November 1983 geborene Tochter (T), die am 1. August 2003 eine Ausbildung al

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tatbestand 1 Im Streit ist - nach einem Teilvergleich im Berufungsverfahren für die Zeit vom 1.10.2006 bis 31.5.2007 - (noch) ein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld (

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 01. Juli 2008 - S 14 U 2542/07

bei uns veröffentlicht am 01.07.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten Tatbestand   1  Streitig ist die Ablehnung der Beklagten, einen Unfall des Klägers vom 02.07.200

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2006 - L 7 R 107/05

bei uns veröffentlicht am 12.12.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 13. Mai 2005 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zuge

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 17. Jan. 2006 - 3 K 109/04

bei uns veröffentlicht am 17.01.2006

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über einen Kindergeldaufhebungs- und -rückforderungsbescheid. 2 Der Kläger bezog für seinen Sohn A, geboren im August 1984, bis einschl. Januar 2004 Kindergeld von der beklag

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(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsterm...
Wird für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen nach der Arbeitslosmeldung eine andere Agentur für Arbeit zuständig, hat sie oder er sich bei der nunmehr zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich zu melden.
(1) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Ausbildungsuchendmeldung oder Arbeitsuchendmeldung zusammen mit der oder dem Ausbildungsuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden die für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale...