Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 328 Vorläufige Entscheidung

(1) Über die Erbringung von Geldleistungen kann vorläufig entschieden werden, wenn

1.
die Vereinbarkeit einer Vorschrift dieses Buches, von der die Entscheidung über den Antrag abhängt, mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist,
2.
eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung Gegenstand eines Verfahrens beim Bundessozialgericht ist oder
3.
zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten hat.
Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 ist auf Antrag vorläufig zu entscheiden.

(2) Eine vorläufige Entscheidung ist nur auf Antrag der berechtigten Person für endgültig zu erklären, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist.

(3) Auf Grund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit mit der abschließenden Entscheidung ein Leistungsanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe zuerkannt wird, sind auf Grund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen zu erstatten; auf Grund einer vorläufigen Entscheidung erbrachtes Kurzarbeitergeld und Wintergeld ist vom Arbeitgeber zurückzuzahlen.

(4) Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 und 3, Absatz 2 sowie Absatz 3 Satz 1 und 2 sind für die Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung entsprechend anwendbar.

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Sozialrecht: Grundsicherungsempfänger im Trennungsjahr müssen Eigenheim nicht verkaufen

31.08.2017

Ein Grundsicherungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) darf während des Trennungsjahres nicht darauf verwiesen werden, sein Hausgrundstück zu verwerten.
Allgemeines

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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches


(1) Soweit dieses Gesetz zum Elterngeld keine ausdrückliche Regelung trifft, ist bei der Ausführung des Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitts das Erste Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden. (2) § 328 Absatz 3 und § 331 des Drit
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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 421c Vorübergehende Sonderregelung im Zusammenhang mit Kurzarbeit


Vorläufige Entscheidungen nach § 328 Absatz 1 Nummer 3 über die Zahlung von Kurzarbeitergeld für die Monate März 2020 bis Juni 2022 können auch ohne eine abschließende Prüfung der Voraussetzungen und des Umfangs des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld (Ab

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Sept. 2022 - 19 K 317/22

bei uns veröffentlicht am 02.12.2022

Die Rückforderung gezahlter Corona-Hilfen ist nicht rechtmäßig. Das entschied das VG Gelsenkirchen. Das Gericht ist mithin das dritte Gericht nach dem VG Düsseldorf und dem VG Köln, das zu Gunsten von Zuwendungsempfänge

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 357/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen den Geschäftsführer des Jobcenters B-Stadt. Die am 1957 geborene Klä

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 349/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 28. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2017 wird abgewiesen. Der Antrag auf Unterlassung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2019 - L 16 AS 621/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird Ziffer III des Urteils des Sozialgerichts München vom 29. September 2016 aufgehoben, soweit das ursprüngliche Verfahren S 46 AS 2639/13 betroffen ist. II. Die Berufung der Klägerin wir

Sozialgericht München Urteil, 09. Feb. 2018 - S 46 EG 87/17

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 21. März 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Juni 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 17/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.09.2015 aufgehoben. Die Klage gegen die Bescheide vom 03.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2012 wird abgewiesen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Juni 2016 - L 11 AS 261/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig sind höhere L

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Mai 2016 - L 19 R 817/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 09.09.2014 aufgehoben; die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen. III. Die Revis

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 17. Nov. 2015 - S 8 AS 983/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 31. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 wird aufgehoben, soweit der Kläger mehr als 8.460,81 EUR zu erstatten hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 548/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Absetzungsbeträge Anfechtungsklage Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Nichtigkeitsgründe Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechts

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 547/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. Juni 2014, S 11 AS 1113/12, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die R

Sozialgericht München Endurteil, 24. Jan. 2018 - S 46 AS 1426/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid 08.12.2015 und den Erstattungsbescheid vom 08.12.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht München Urteil, 28. Juli 2015 - S 42 AS 1231/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 21.01.2015 und der Teilabhilfebescheid vom 12.05.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.05.2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechts

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 10 AL 365/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.10.2013 aufgehoben und die Klage gegen die Bescheide vom 06.09.2011 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 21.10.2011 in der Gestalt des Wid

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. Dezember .2013 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung der beiden Bescheide vom 09.04.2013, die den Monat Dezember 2012 betreffen, verurteilt, dem Kläg

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 05. März 2018 - S 10 AL 96/16

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Der Bewilligungsbescheid vom 6.4.2016 in der Fassung des Änderungsbewilligungsbescheides vom 10.5.2016, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.5.2016 werden teilweise aufgehoben, soweit der Zahlbetrag in den Z

Sozialgericht Bayreuth Endurteil, 14. Okt. 2015 - S 17 AS 768/13

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Überprüfungsbescheides vom 14.05.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.07.2013 und des Änderungsbescheides vom 21.11.2013 verpflichtet, den Bescheid vom 28.01.2013 abzuän

Sozialgericht Augsburg Urteil, 24. Feb. 2016 - S 15 AS 1151/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 15.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.09.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger wendet

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. März 2017 - L 10 AL 9/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.01.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Zahlung von

Sozialgericht Augsburg Urteil, 16. Juni 2016 - S 14 AS 104/16

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 28. Januar 2016 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 18. Februar 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zug

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. März 2017 - L 1 LW 2/14

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 8. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2013 aufgehoben.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2018 - L 16 AS 205/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Auf die Berufung werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24. Februar 2016 und der Bescheid vom 15. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchbescheids vom 2. September 2015 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, Le

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 01. Juni 2016 - S 9 AS 900/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. Juli 2013 in der Fassung des Bescheides vom 5. August 2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. August 2013 und 26. August 2013 wird unter Berücksichtigung des Teilanerkenntnis

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Nov. 2014 - L 11 AS 654/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 7 AS 466/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. III. Die Revision wird nic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 7 AS 408/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte in Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 22. Mai 2015 sowie des Bescheides des Beklagten vom 22. Oktober 2014, geändert durch Bescheide vom 22. November 2014 und

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 39/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Kl

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2018 - L 4 KA 3/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 9. September 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 3.549,20 €

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2018 - L 7 AS 2969/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 26. Juni 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2018 - B 10 EG 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Halle Beschluss, 14. Aug. 2017 - S 5 AS 2398/17 ER

bei uns veröffentlicht am 14.08.2017

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Born wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Antr

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2017 - B 14 AS 36/16 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 13. September 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 26. Apr. 2017 - L 1 AS 854/17 ER-B

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts K. vom 27.02.2017 insoweit teilweise aufgehoben, als darin für den Zeitraum vom 05.02.2017 bis 21.02.2017 eine einstweilige Anordnung erlassen worden ist. Im Übrigen wir

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - B 14 AS 18/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. Mai 2016 geändert und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 12. Jun

Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - B 14 AS 22/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. März 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 31. Jan. 2017 - L 4 AS 28/15

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um eine Rückforderung von L

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 31. Jan. 2017 - L 4 AS 27/15

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um eine Rückforderung von L

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 01. Dez. 2016 - L 4 AS 592/13

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 5. April 2013 wird abgeändert: Der "Änderungsbescheid" des Beklagten vom 27. Januar 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Januar 2012 wird abgeändert und der Leistungsanspruch de

Bundessozialgericht Urteil, 01. Dez. 2016 - B 14 AS 28/15 R

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. Dezember 2014 werden zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 01. Dez. 2016 - B 14 AS 34/15 R

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. August 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lande

Sozialgericht Freiburg Beschluss, 28. Nov. 2016 - S 19 AS 4524/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

Tenor 1. Der Antragsgegner wird unter Abänderung des Bescheides vom 11.10.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2016 in der Fassung des Bescheides vom 26.11.2016 im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab d

Sozialgericht Dortmund Urteil, 24. Okt. 2016 - S 32 AS 4290/15 WA

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 4883/13 geführten Klageve

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Okt. 2016 - L 4 AS 736/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 8. September 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten str

Sozialgericht Halle Urteil, 18. Okt. 2016 - S 17 AS 3486/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen, einschließlich des Antrages auf Scheckzahlung und Unterlassung von Kriminalisierungsversuchen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist di

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2016 - B 4 AS 60/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 12. März 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurüc

Sozialgericht Stralsund Beschluss, 20. Sept. 2016 - S 7 EG 8/16 ER

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 01. April 2016 wird abgelehnt. Kosten werden nicht erstattet. Gründe 1 I.Die Antragstellerin wendet sic

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 190/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 354/15 geführten Klagever

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 190/16 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 354/15 geführten Klagever

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 4289/15 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Kläger und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 2010/13 geführten Kla

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Aug. 2016 - L 7 AS 1571/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.08.2015 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerinnen begehren