Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 114 Leistungsrahmen

(1) Die allgemeinen und besonderen Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Zweiten bis Fünften Abschnitts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Die allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 29 Beratungsangebot


(1) Die Agentur für Arbeit hat jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung, einschließlich einer Weiterbildungsberatung, und Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung, einschließlich einer Qualifizie

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2015 - B 14 AS 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2014 insoweit aufgehoben, als der Beklagte unter Änderung der Bescheide vom 24. Januar

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. März 2014 - L 9 AS 310/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.01.2013 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24.01.2013 und vom 27.03.2013 verurteilt, die dem Kläger in diesen Bescheiden für die Zeit vom

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 04.06.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 15. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Jan. 2013 - 5 C 24/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Aufwendungen, die durch die vorläufige Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angefa

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(1) Die Agentur für Arbeit hat jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung, einschließlich einer Weiterbildungsberatung, und Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung, einschließlich einer Qualifizierungsberatung...