Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan

(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellen; diese Feststellungen erstrecken sich auch auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird (Potenzialanalyse). Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich Umstände, die für die Eingliederung maßgebend sind, verändert haben.

(2) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger unverzüglich nach der Potenzialanalyse mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 gemeinsam einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) erstellen. In diesem werden das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten, insbesondere soll festgelegt werden,

1.
welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt in Betracht kommen,
2.
welche für eine erfolgreiche Überwindung von Hilfebedürftigkeit, vor allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderlichen Eigenbemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens unternehmen und nachweisen,
3.
eine vorgesehene Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes,
4.
wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden,
5.
in welche Ausbildung, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll und
6.
ob ein möglicher Bedarf für Leistungen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation mit dem Ziel einer entsprechenden Antragstellung in Betracht kommt.
Im Kooperationsplan kann auch festgehalten werden,
1.
welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen voraussichtlich zu beteiligen sind und
2.
welche Leistungen nach diesem Abschnitt für Personen in Betracht kommen, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, um Hemmnisse der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zu beseitigen oder zu verringern; diese Personen sind hierbei zu beteiligen.

(3) Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält den Kooperationsplan in Textform. Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam aktualisiert und fortgeschrieben werden.

(4) Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.

(5) Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Aufforderungen hierzu erfolgen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§ 16, 16d ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen.

(6) Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung.

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Arbeitsrecht: Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ ist risikolos

29.06.2007

Vereine dürfen „Ein-Euro-Jobber“ einsetzen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie die Person nach Ablauf des Einsatzes als Arbeitnehmer weiterbeschäftigen müssen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 104 Übergangsregelungen


(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden. § 101 Abs. 1 gilt entsprechend. (2) B

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs


(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn1.er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat unda)sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oderb)zum Zeitpunkt der Erteilung eines

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung


(1) Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung unterstützt werden. Diese Maßnahmen bauen in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse auf. Die berufsbezogene Deutschsp

Integrationskursverordnung - IntV | § 14 Organisation der Integrationskurse, Ordnungsmäßigkeit der Teilnahme


(1) Der Integrationskurs wird in der Regel als ganztägiger Unterricht angeboten. Das Angebot von Teilzeitkursen soll auf einen zügigen Abschluss des Kurses ausgerichtet sein. (2) Die Zahl der Kursteilnehmer in einer Kursgruppe soll 20 Personen ni
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31 Pflichtverletzungen


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis1.sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen,2.sich weigern, eine zu

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 65 Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes


(1) § 3 Absatz 2a in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung findet bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter Anwendung. (2) Sofern die Träger der Grundsicher

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit


(1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abs
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 43 Integrationskurs


(1) Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert und gefordert. (2) Eingliederungsbemühungen von Auslä

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung


(1) Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung unterstützt werden. Diese Maßnahmen bauen in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse auf. Die berufsbezogene Deutschsp
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16 Leistungen zur Eingliederung


(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:1.die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ers

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16d Arbeitsgelegenheiten


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zus

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Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

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Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Dez. 2016 - L 18 AS 770/16 B ER

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Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller hin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 28. September 2016 abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller auch gegen die Bescheide vom 24.08.201

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. März 2014 - L 7 AS 217/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Gründe I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wendet sich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Bg). Der Bf, der zusammen mit se

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Sept. 2016 - L 11 AS 449/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.07.2016 - S 8 AS 716/16 ER - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers für beide Rechtszü

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 7 AS 416/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Streitig ist die Rechtmäß

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 7 AS 415/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Streitig ist die Rechtmäßigk

Sozialgericht Augsburg Urteil, 13. Okt. 2017 - S 8 AS 1021/17

bei uns veröffentlicht am 13.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Eingliederungsvereinbarung. Die 1963 geborene Klägerin erhält -

Sozialgericht Würzburg Urteil, 28. Juli 2015 - S 16 AS 305/15

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Tenor I. Die Klage gegen den Sanktionsbescheid vom 29.05.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.07.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. März 2016 - L 7 AS 137/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 18. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 01. Dez. 2015 - S 8 AS 1280/15 ER

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Eingliede

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 11 AS 47/14

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Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - gegen Jobcenter Landkreis Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer, Langer Steig 10, 96317 Kronach - - - Beklagter

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2017 - L 7 AS 755/16

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Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 10.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten zu 3/4 zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2015 - L 16 AS 381/15 B ER

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Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 07.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller wird für

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Mai 2015 - L 7 AS 365/15 B ER

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2015 - L 7 AS 248/15 B ER

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 7 AS 781/14

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 162/17

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 647/13

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Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. III. Die R

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2015 - L 7 AS 23/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 18. November 2014 aufgehoben. II. Dem Antragsteller und Beschwerdeführer wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht und das Beschwe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - L 16 AS 734/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

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Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 10. Apr. 2017 - S 22 AS 292/17 ER

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 16.03.2017 gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 14.02.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 28. Februar 2017 unter Ziffer I und II aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage vom 04.04.2017 gegen die Eingliederungsverw

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Jan. 2018 - L 16 AS 573/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 23. Juni 2017 zugelassen. II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt. Gründe

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2015 - S 16 AS 963/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 10. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2012 wird abgewiesen. II. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Oktober 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Sozialgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - S 40 AS 1142/17 ER

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 16.05.2017 gegen den Sanktionsbescheid vom 08.05.2017 wird angeordnet, soweit die Sanktion und die Aufhebung der Leistungsbewilligung 30 v.H des Regelbedarfs übersteigen. Im Übri

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2017 - L 7 AS 571/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12.07.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. März 2017 - L 11 AS 192/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.02.2017 in Ziffer I. und II. des Tenors aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 18.01.2017 in der

Sozialgericht München Urteil, 12. Juli 2016 - S 52 AS 1155/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts, den de

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2014 - L 17 AS 743/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 06.10.2014 wird abgeändert. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.10.2014 bis 30.11.2014

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Juni 2014 - L 7 AS 446/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Gründe I. Streitig ist im Eilverfahren, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 S. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) anzuordnen ist. Die 1967 geborene An

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 07. Feb. 2017 - S 16 AS 41/17 ER

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines noch zu erhebenden Widerspruchs gegen die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 18.01.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Nov. 2018 - L 4 AS 839/17 B

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 1. November 2017 wird aufgehoben, soweit der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, und dem Antragsteller für das Verfahren des ersten Rechtszugs ratenfreie Prozesskostenhilfe

Bundessozialgericht Urteil, 14. Feb. 2018 - B 14 AS 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Oktober 2016 und des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 18. Dezember 2013 sowie der Mah

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Aug. 2017 - B 14 AS 12/17 B

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Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2016 - L 7 AS 879/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheid

Bundessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. März 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Nov. 2016 - L 9 AS 4164/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 17. Juni 2015 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 4. Februar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. März 2015 r

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Juli 2016 - L 6 AS 114/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 1. Juni 2016 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 19. April 2016 in Gestalt des Wi

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. Mai 2015 - L 6 AS 134/14 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird unter Änderung der Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2015 und des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Oktober 2014 festgestellt, dass

Bundessozialgericht Urteil, 15. Juni 2016 - B 4 AS 45/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. April 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Juni 2016 - L 19 AS 878/16 B ER + L 19 AS 879/16 B

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.04.2016 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Feb. 2016 - L 19 AS 1536/15

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.07.2015 wird zurückgewiesen, soweit damit die Klage gegen den Bescheid vom 16.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 04.03.2014 abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die B

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 12. Feb. 2016 - S 29 AS 3545/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger wendet sich gegen eine Sanktion. 3Der Antragsteller steht im laufenden Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit

Landessozialgericht NRW Beschluss, 21. Dez. 2015 - L 12 AS 1884/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.10.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. 1G

Sozialgericht Freiburg Beschluss, 11. Sept. 2015 - S 19 AS 4555/15 ER

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 31.08.2015 gegen den Sanktionsbescheid vom 03.08.2015 wird angeordnet.Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach. Gründe  I.1 Der Antrags

Sozialgericht Mainz Gerichtsbescheid, 25. Aug. 2015 - S 14 AS 409/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Beklagte hat dem Kläger außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts, mit dem eine Eingliederungsvereinbaru

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Aug. 2015 - L 2 AS 860/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 26.04.2013 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Ant

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(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind...