Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16 Leistungen zur Eingliederung

(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:

1.
die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ersten Abschnitt mit Ausnahme der Leistung nach § 31a,
2.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt,
3.
Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach § 54a Absatz 1 bis 5,
4.
Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt, mit Ausnahme von Leistungen nach § 82 Absatz 6, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b,
5.
Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Ersten Unterabschnitt des Fünften Abschnitts.
Für Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach diesem Buch gelten entsprechend
1.
die §§ 112 bis 114, 115 Nummer 1 bis 3 mit Ausnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und der Berufsausbildungsbeihilfe sowie § 116 Absatz 1, 2, 5 und 6 des Dritten Buches,
2.
§ 117 Absatz 1 und § 118 Nummer 3 des Dritten Buches für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,
3.
die §§ 127 und 128 des Dritten Buches für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.
§ 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie § 36 und § 81 Absatz 2 und 3 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden.

(2) Soweit dieses Buch nichts Abweichendes regelt, gelten für die Leistungen nach Absatz 1 die Regelungen des Dritten Buches mit Ausnahme der Verordnungsermächtigung nach § 47 des Dritten Buches sowie der Anordnungsermächtigungen für die Bundesagentur und mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Absatz 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget auch die anderen Leistungen nach dem Zweiten Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen darf. Für die Teilnahme erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses werden Leistungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 82 des Dritten Buches nicht gewährt, wenn die betreffende Maßnahme auf ein nach § 2 Absatz 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet.

(3) Abweichend von § 44 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden.

(3a) Abweichend von § 81 Absatz 4 des Dritten Buches kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung beauftragen, wenn die Maßnahme den Anforderungen des § 180 des Dritten Buches entspricht und

1.
eine dem Bildungsziel entsprechende Maßnahme örtlich nicht verfügbar ist oder
2.
die Eignung und persönlichen Verhältnisse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dies erfordern.
§ 176 Absatz 2 des Dritten Buches findet keine Anwendung.

(3b) Abweichend von § 87a Absatz 2 des Dritten Buches erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Weiterbildungsgeld, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen nach § 87a Absatz 1 des Dritten Buches erfüllen.

(4) Die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann die Ausbildungsvermittlung durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur wahrnehmen lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Höhe, Möglichkeiten der Pauschalierung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Erstattung von Aufwendungen bei der Ausführung des Auftrags nach Satz 1 festzulegen.

(5) (weggefallen)

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§ 18 KStG 1977 zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

§ 18 KStG 1977 wird zitiert von 5 anderen §§ im Körperschaftsteuergesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan


(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststel

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 3 Leistungsgrundsätze


(1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen


(1) Arbeitgeber können für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die trotz vermittlerischer Unterstützung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach diesem Buch

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung


Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, un
§ 18 KStG 1977 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG | § 2 Anforderungen an förderfähige Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen


(1) Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf folgende Fortbildungsziele vorbereiten: 1. Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen a
§ 18 KStG 1977 zitiert 9 andere §§ aus dem Körperschaftsteuergesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 3 Leistungsgrundsätze


(1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende


(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsber

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen


(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 44 Veränderung von Ansprüchen


Die Träger von Leistungen nach diesem Buch dürfen Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 36 Örtliche Zuständigkeit


(1) Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist d

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 47 Aufsicht


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur, soweit dieser nach § 44b Absatz 3 ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen zusteht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soz

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung


Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, un

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193 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 18 KStG 1977.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2017 - L 7 AS 913/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller und Beschwerdeführe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Dez. 2017 - L 11 AS 762/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.08.2017 - S 22 AS 1169/16 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Dez. 2017 - L 11 AS 761/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.08.2017 - S 22 AS 723/15 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Dez. 2017 - L 11 AS 760/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.08.2017 - S 22 AS 335/15 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Nov. 2016 - L 11 AS 733/16 B PKH

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 12.09.2016 - S 15 AS 563/15 - wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Übernahme der Kosten für die Neuerteilung der Fahrerlaubni

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Feb. 2014 - L 7 AS 86/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Gründe I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf.) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vom Beschwerdegegner und Beklagten (Bg.) die Übernahme von Weiterbildungskosten. Mit Schreiben vom 22.11.2013 beantragte der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Jan. 2014 - L 11 AS 762/13 NZB

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Gründe I. Streitig ist die Erstattung von zusätzlichen Bewerbungskosten in Höhe von 30,98 Euro. Am 05.04.2011 beantragte die Klägerin die Erstattung von Kosten für sechs Bewerbungen in Höhe von 58,98 Euro sowie für eine Online-Be

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 30. Aug. 2017 - S 22 AS 723/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Rechtsstreit wird um Leistungen der Grundsicherung für

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 30. Aug. 2017 - S 22 AS 335/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Rechtsstreit wird um Leistungen der Grundsicherung für

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 30. Aug. 2017 - S 22 AS 1169/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Rechtsstreit wird um Leistungen der Grundsicherung für

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 06. Mai 2015 - S 11 AS 351/15 ER

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweilig

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 22. Juni 2016 - S 52 AS 538/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 5.809,92 als Kosten für den Aufenthalt von Familie A. im Frauenhaus A-Stadt vom 20. August bis 5. September 2008 zu bezahlen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Ve

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 7 AS 416/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Streitig ist die Rechtmäß

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 7 AS 415/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Streitig ist die Rechtmäßigk

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juli 2016 - L 11 AS 163/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkoerper: 11. Senat I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 05.02.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu ersta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juli 2016 - L 11 AS 43/14

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Geschäftsführer des Operativen Service der Agentur für Arbeit …, - Klägerin und Berufungsklägerin - gegen Kreis S., vertret

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juli 2016 - L 11 AS 162/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 05.02.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2016 - L 7 AS 235/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 2. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. März 2016 - L 11 AS 86/16 B PKH

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 08.01.2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Übernahme von Kosten für eine berufliche Weiterbildung als Leistung zur Eingliederun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Dez. 2015 - L 11 AS 789/15 NZB

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.10.2015 - S 13 AS 808/15 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründ

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 01. Juni 2017 - S 2 AS 303/17

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Reisekosten. Der im Jahr 1981 geborene Kläger bezi

Sozialgericht Würzburg Urteil, 18. Juli 2017 - S 10 AS 5/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine vom Beklagten festgestellte Minderung des dem Kläger zustehenden Arbeit

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 01. Dez. 2015 - S 8 AS 1280/15 ER

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Eingliede

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 11 AS 47/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - gegen Jobcenter Landkreis Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer, Langer Steig 10, 96317 Kronach - - - Beklagter

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 7. Juli 2014 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2013 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 11.09.2013 und

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 11 AS 412/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Leitsatz: In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt ... in Sachen C., geb. 1960 ... - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt gegen Jobcenter Hof Stadt,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 AS 764/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - gegen Jobcenter des Landkreises ..., vertreten durch den Gesch

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Apr. 2018 - L 11 AS 260/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 30.01.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig sind höhere Leistun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2015 - L 7 AS 23/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 18. November 2014 aufgehoben. II. Dem Antragsteller und Beschwerdeführer wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht und das Beschwe

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 10. Apr. 2017 - S 22 AS 292/17 ER

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 16.03.2017 gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 14.02.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. März 2015 - S 14 AS 126/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren die „gerichtliche Festsetzung Umzugs- und Renovierungskosten“

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Jan. 2018 - L 16 AS 573/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 23. Juni 2017 zugelassen. II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Feb. 2018 - L 11 AS 169/18 B PKH

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 27.12.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Übernahme von Kosten für eine berufliche Weiterbildung als Leistung zur E

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juni 2018 - L 2 U 11/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 30.10.2015 wird aufgehoben und die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.07.2017 verpflichtet, dem Kläg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - L 19 R 114/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.01.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - L 7 AS 14/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 2.12.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klage auf Bewilligung alternativer Qualifizierungsmaßnahmen wird abgewiesen. III. Außergerichtliche Kosten sind nic

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Juni 2014 - L 11 AS 426/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Gründe I. Streitig ist die Übernahme der Kosten für vom Kläger für eine Weiterbildungsmaßnahme angeschaffte Lernmittel (2 Sachbücher im Wert von insgesamt 56,00 EUR) und für einen "Workshop Nikon Kameraführerschein 11.02.2012, fo

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. März 2014 - L 16 AS 613/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand Der Kläger begehrt vom Beklagten Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung. Der 1949 geborene Kläger stand seit 13.10.2005 bis zu seiner Verrentung zusammen mit

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Apr. 2014 - L 11 AS 189/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Gründe I. Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Software Microsoft Windows XP Professional in Höhe von 130,00 EUR. Der Kläger bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengel

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Nov. 2018 - L 4 AS 839/17 B

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 1. November 2017 wird aufgehoben, soweit der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, und dem Antragsteller für das Verfahren des ersten Rechtszugs ratenfreie Prozesskostenhilfe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2018 - L 4 AS 609/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 21. Oktober 2014 und der Bescheid des Beklagten vom 28. September 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. März 2012 werden aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, über den Antra

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2017 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Januar 2017 aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 4 AS 664/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2017 über die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. A

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 20. Sept. 2017 - L 4 AS 138/12

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 1. März 2012 wird abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 9. März 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. März 2009 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt, dem Kläger für

Bundessozialgericht Urteil, 24. Mai 2017 - B 14 AS 32/16 R

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2015 aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Mai 2017 - L 5 AS 685/13

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Bewilligung von Einstiegsgeld nach § 16b Zweites Buch Sozialgesetzbuc

Referenzen

(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden...
Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, und für...
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und...
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und...
(1) Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist der kommunale...
(1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind zu...
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur, soweit dieser nach § 44b Absatz 3 ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen zusteht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann der...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
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Die Träger von Leistungen nach diesem Buch dürfen Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.
Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, und für...
(1) Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf folgende Fortbildungsziele vorbereiten: 1. Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der...
(1) Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf folgende Fortbildungsziele vorbereiten: 1. Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der...
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Die Träger von Leistungen nach diesem Buch dürfen Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.