Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 40 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn

1.
der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird,
2.
die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird,
3.
die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt wird,
4.
der Beschluss eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefasst wird,
5.
die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde nachgeholt wird,
6.
die erforderliche Hinzuziehung eines Beteiligten nachgeholt wird.

(2) Handlungen nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 können bis zur letzten Tatsacheninstanz eines sozial- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

(3) Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlass des Verwaltungsaktes unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsaktes versäumt worden, gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Das für die Wiedereinsetzungsfrist maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.

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Gesetzliche Unfallversicherung: Verfolgung eines Taschendiebs im Ausland ist versichert

28.10.2013

Die Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit in Gefahr begeben.
Versicherungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren


(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 34 Zusicherung


(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes


(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen d

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246 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2009 - VI ZR 56/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 56/08 Verkündet am: 19. Mai 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - L 11 AS 322/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.11.2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.01.2017 wird aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 08.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 721/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 05. Dez. 2016 - S 15 AS 980/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 02.05.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2016 wird aufgehoben und der Beklagte außerdem verurteilt, dem Kläger die mit Bescheid vom 04.04.2016 bewilligten Leistungen nach dem SGB I

Sozialgericht München Beschluss, 08. Jan. 2019 - S 38 KA 282/18 ER

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 20.11.2018 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 08.11.2018 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 13 R 1025/13

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Juni 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - S 46 AS 2046/13

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom 7. August 2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten im Vorver

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - L 8 SO 21/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand Gegenstand der Klage ist ein Auskunftsanspruch des beklagten überörtlichen Sozialhilfeträgers gegenüber der Klägerin als Tochter der Leistungsberechtigten (LB). Die Klägerin ist die 1947 geborene Tochter der 1914 gebor

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Jan. 2014 - L 7 AS 830/13 B PKH

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Gründe I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer begehren Prozesskostenhilfe für eine Klage, in der sie die Übernahme der Aufwendungen eines Widerspruchsverfahrens gemäß § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) begehren. D

Sozialgericht München Beschluss, 29. Nov. 2016 - S 53 AS 2463/16 ER

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 24.10.2016 gegen den Bescheid vom 14.10.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.10.2016 wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 22. Mai 2015 - B 3 K 13.154

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt. Gründe I. Nach teilweiser Erledigung des Streitgegenstandes (Bewilligungszeitraum September 2010 bis S

Sozialgericht Landshut Endurteil, 28. Juli 2016 - S 11 AS 569/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 17.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.10.2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten. Tatb

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2015 - S 11 KR 507/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Der Streitwert wird auf 300,25 Euro festgesetzt. IV. Die Berufung wird zugelassen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2019 - L 5 KR 244/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 01.03.2018 und der Bescheid der Beklagten vom 12.02.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.07.2016 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Jan. 2016 - L 15 VS 11/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Das Verfahren betrifft eine Angelegenhe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2015 - Au 3 K 14.933

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage, die gegen die Rückfo

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Dez. 2015 - M 15 K 15.788

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - L 12 KA 52/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2). III. Die Revision wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 11 AS 932/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.09.2018 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 06.02.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.02.2018 abgewiesen. II

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 24. Mai 2019 - S 38 KA 201/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten. Tatbestand Die zum Sozialgericht München eingelegte Klage richtet sich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2018 - 12 C 15.2631

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30. Oktober 2015, Az.: W 3 K 13.1271, wird dahingehend abgeändert, dass dem Kläger für die Klage gegen den Kostenbeitragsbescheid des Beklagten vom 16. Juli 2013 in Gestalt des

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juli 2015 - L 1 LW 7/13 ZVW

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. November 2008 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen. III. Die Revisi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2018 - L 2 U 200/15

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 07.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen. IV. Der S

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. Juli 2015 - L 7 R 506/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 18. Juni 2015, mit dem die aufschiebende Wirkung der Klage vom 20.10.2014 gegen den Bescheid vom 5. September 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. September 2014 angeo

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Juni 2015 - L 11 AS 273/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Ziffer II. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird aufgehoben und der Antra

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - L 11 AS 652/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.08.2017 wird zurückgewiesen. II. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.08.2017

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 AS 764/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - gegen Jobcenter des Landkreises ..., vertreten durch den Gesch

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Feb. 2015 - L 2 P 27/10 KL

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Der Schiedsspruch der Beklagten vom 08.03.2010 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Schiedsantrag des Klägers vom 29.12.2009 unter Beachtung der Rechtsaufassung des Senats erneut zu entscheiden. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 AS 223/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 3. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2015 - L 7 AS 806/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 19. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - L 8 SO 212/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Juni 2012, S 46 SO 351/11, abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 10.02.2011 in der Gestalt der Ziffer 1 des Widerspruchsbescheides vom 07.07.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Sept. 2015 - AN 2 K 14.00481

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Parteien streiten um die Neuberechnung von BAföG-Leistungen an

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Apr. 2017 - L 10 AL 19/17 B PKH

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.01.2017 aufgehoben. II. Dem Kläger wird für das Klageverfahren S 1 AL 15/17 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt un

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 16. Aug. 2017 - S 17 AS 642/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 23.05.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2016 betreffend die Feststellung einer Minderung des Arbeitslosengeldes II der Klägerin im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.08.2016 wird aufgehoben.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 8 AY 23/18 B

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1.) bis 4.) hin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. August 2018, S 42 AY 244/18 ER, teilweise aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, auch den Antr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Apr. 2017 - L 8 SO 206/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 02. Juli 2015 wird festgestellt, dass die Befristungen in den Bescheiden der Beklagten vom 19. März 2014, 23. März 2015 sowie 21. März 2016 jeweils in der Gestalt der Wider

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Mai 2017 - L 20 KR 545/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.09.2016 und der Bescheid der Beklagten vom 06.02.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2015 aufgehoben. II. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. März 2017 - L 1 LW 2/14

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 8. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2013 aufgehoben.

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 01. Juni 2016 - S 9 AS 900/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. Juli 2013 in der Fassung des Bescheides vom 5. August 2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. August 2013 und 26. August 2013 wird unter Berücksichtigung des Teilanerkenntnis

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2018 - L 18 SO 10/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.12.2017 abgeändert. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin mit Wirkun

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - L 11 AS 662/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Feb. 2015 - L 2 P 55/11 KL

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Der Schiedsspruch der Beklagten vom 13.04.2011 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Schiedsantrag des Klägers vom 30.12.2010 unter Beachtung der Rechtsaufassung des Senats erneut zu entscheiden. II. Die Bekl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juli 2014 - L 16 AS 518/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.06.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juni 2014 - L 13 R 746/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10. Juli 2012 wird aufgehoben. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Die Beklagte erstattet dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits. IV.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - L 11 AS 616/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand Streitig ist die Höhe der zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.06.2012 bis 30.11.2012 insbesondere i

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 15. Jan. 2019 - L 8 AS 251/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stralsund vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt in einem einstweiligen Rechtssch

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juli 2018 - B 3 KR 21/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2017 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2018 - L 7 SO 1715/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 1. April 2016 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger zur Ertei

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 2 U 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 03. Mai 2018 - B 11 AL 3/17 R

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2016 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialge

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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1...