Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 41 unbeachtlich ist. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser selbst zu tragen; das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.

(2) Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.

(3) Die Behörde, die die Kostenentscheidung getroffen hat, setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest; hat ein Ausschuss oder Beirat die Kostenentscheidung getroffen, obliegt die Kostenfestsetzung der Behörde, bei der der Ausschuss oder Beirat gebildet ist. Die Kostenentscheidung bestimmt auch, ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten notwendig war.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 40 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird,2. die erforderliche Be

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

153 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 6 R 70/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.12.2014 abgeändert und die Klage gegen den Bescheid vom 20.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2014 abgewiesen. II.

Sozialgericht München Endurteil, 22. Juni 2016 - S 11 R 1211/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung der vol

Sozialgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - S 46 AS 446/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 2. Dezember 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Januar 2017 wird abgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelasse

Sozialgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - S 46 AS 1682/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 23. Juni 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelassen.

Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - S 46 AS 2046/13

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom 7. August 2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten im Vorver

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Jan. 2014 - L 7 AS 830/13 B PKH

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Gründe I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer begehren Prozesskostenhilfe für eine Klage, in der sie die Übernahme der Aufwendungen eines Widerspruchsverfahrens gemäß § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) begehren. D

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 85/18 B PKH

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 19.12.2017 wird verworfen. Gründe I. Streitig ist die Erstattung von Kosten eines Widerspruchsverfahrens. Nach anfänglicher vol

Sozialgericht München Endurteil, 20. Sept. 2016 - S 38 KA 1170/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Die Klage wird sowohl im Hauptantrag, als auch im Hilfsantrag abgewiesen, soweit sie sich nicht auf Ziffer II des Bescheides vom 30.09.2015 bezieht. II. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren w

Sozialgericht Augsburg Urteil, 13. Okt. 2017 - S 8 AS 1021/17

bei uns veröffentlicht am 13.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Eingliederungsvereinbarung. Die 1963 geborene Klägerin erhält -

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Apr. 2016 - L 11 AS 176/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 15.02.2016 - S 13 AS 621/15 KO - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 14. Apr. 2016 - S 8 AS 267/16

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 29. Mai 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Februar 2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die gesamten außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die außergerichtlichen Koste

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 17 K 15.5172

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Nr. 3 des Widerspruchsbescheids vom 14. Oktober 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmäc

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 833/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. März 2014 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 13.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.12.2012 verurteilt, der Kläg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - L 3 SB 94/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. April 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht München Urteil, 12. Apr. 2018 - S 38 KA 1261/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Der Beschluss des 1. Berufungsausschusses für Ärzte Bayern vom 29.10.2015, ausgefertigt am 18.11.2015 (Az.) wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine hälftige Zulassung am Vertragsarztsitz C-Stadt

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. März 2018 - L 11 AS 172/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.01.2018 - S 15 AS 94/17 KO - wird zugelassen. II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt. III. Der Klägerin wird Prozesskostenhil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2014 - 8 C 13.1584

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 21. März 2013 wird in Ziff. II. aufgehoben. Der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten ist zulässig. II. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlusse

Sozialgericht München Urteil, 24. Apr. 2015 - S 22 SO 336/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Der Überleitungsbescheid des Beklagten vom 20.12.2012 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 13.08.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2013 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. März 2014 - 1 K 13.956

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid des Studentenwerkes W. vom 19. August 2013 wird in Ziffer 4 aufgehoben. Das beklagte Studentenwerk W. wird verpflichtet, den Widerspruchsbescheid um eine Kostenlastentscheidung zugunsten des Klägers zu

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. März 2015 - S 14 AS 126/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren die „gerichtliche Festsetzung Umzugs- und Renovierungskosten“

Sozialgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2017 - S 8 AS 416/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten eines Vorverfahrens wegen der Rückforderung seines Arbeitsl

Sozialgericht München Urteil, 11. Dez. 2014 - S 15 R 2135/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 20.2.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.7.2014 verurteilt, der Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 465,64 € zu erstatten. II. Im Übrigen wi

Sozialgericht Augsburg Urteil, 29. März 2017 - S 14 AS 210/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. November 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Dezember 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht z

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 29. März 2017 - S 14 AS 36/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 6. Juli 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Juli 2014 - L 8 AS 267/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Gründe I. Zu befinden ist über eine Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München (SG) vom 20. Februar 2014. Streitig ist eine kostenausfüllende Entscheidung der Beklagten (K

Sozialgericht München Urteil, 24. Okt. 2014 - S 28 KA 1132/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte dem Kläger im Widerspruchsverfahren entstandene Rechtsanwalt

Sozialgericht München Urteil, 04. Juli 2018 - S 38 KA 345/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor I. Der Honorarbescheid der Beklagten für das Quartal in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 12.07.2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über den Honoraranspruch der Klägerin unter Beachtung der Recht

Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 14 AS 22/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. Mai 2017 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aurich vom 22. April 2015 geändert

Bundessozialgericht Beschluss, 21. März 2018 - B 6 KA 63/17 B

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Feb. 2018 - B 14 AS 17/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. Februar 2017 aufgehoben und die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden

Bundessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens S

Sozialgericht Mainz Urteil, 11. Juli 2017 - S 14 KR 197/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 17. Januar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. März 2017 wird betreffend den Krankenversicherungsbeitrag für Dezember 2016 aufgehobe

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 06. Juni 2017 - 5 K 148/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe des Gegenstandswerts im Rahmen einer Kostenerstattung für das Vorverfahren. 2 Die Klägerin zog im September 2012 aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland und war seitdem in der Bundesrepu

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Mai 2017 - L 4 P 21/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 13. Januar 2014 und der Bescheid der Beklagten vom 31. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. April 2012 werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Koste

Sozialgericht Trier Beschluss, 04. Mai 2017 - S 4 AS 21/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Diese Entscheidung zitiert Gründe I. 1 Die Kläger begehren die Erstattung von außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits, mit dem ihre Bevollmächtigte die Verpflichtung des Beklagten zur Erstattung von Aufwendungen eines Widerspruchsver

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 24. März 2017 - 5 K 15/17

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für ein außergerichtliches Verfahren. 2 Der Kläger bezieht seit Jahren Kindergeld für mehrere Kinder. 3 Nach Aktenlage erfolgte zuletzt eine Kindergeldfestsetzung der Fa

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 10 LW 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2017 - L 2 R 3941/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2017 - L 2 R 3942/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die

Sozialgericht Duisburg Gerichtsbescheid, 16. Nov. 2016 - S 49 AS 2641/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt keine außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme einer Erledigungsgebühr im Rahmen der Kostenerstattung nach

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 50/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. September 2015 und des Sozialgerichts Cottbus vom 24. September 2013 aufgehoben und die Kl

Landessozialgericht NRW Beschluss, 05. Okt. 2016 - L 19 AS 1104/16 B

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.06.2016 geändert. Die Vergütung wird auf 166,41 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Zwischen den Be

Landessozialgericht NRW Beschluss, 12. Sept. 2016 - L 7 AS 1605/16 B

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 27.07.2016 wird als unzulässig verworfen. 1Gründe: 2Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Fortsetzungsfest

Sozialgericht Trier Beschluss, 30. Aug. 2016 - S 4 R 119/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für die Durchführung des Rechtsstreits Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt zu gewähren, wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Klägerin begehrt in der Hauptsache die Verpflichtung der Beklagten

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Aug. 2016 - L 3 AS 2104/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17. April 2015 abgeändert.Der Beklagte hat dem Kläger die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen im Vorverfahren unter Einschluss der Geb

Sozialgericht Detmold Urteil, 05. Juli 2016 - S 11 SO 92/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt eine höhere Erstattung von Kosten für ihr Tätigwerden im Widerspruchsverfahren nach § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Juni 2016 - L 19 AS 94/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.12.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die Beschwerde gegen die Nichtzu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 08. Juni 2016 - 11 Sa 16/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.01.2015 – 17 Ca 8190/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten um die tarifgerechte Ein

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Juni 2016 - 6 K 1816/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Erstattung der ihm im Rahmen der Durchführung des Einspru

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. März 2016 - L 19 AS 374/16 B

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.02.2016 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Höhe der Kostenerstattung für ein Widerspruchsverfahren. 4Mit Schreiben an den Kläger vom 02.10.20

Referenzen

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 40 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird,2. die erforderliche Begründung...