Soldatengesetz - SG | § 45a Umwandlung

(1) Beantragt ein Berufssoldat die Umwandlung seines Dienstverhältnisses in das eines Soldaten auf Zeit, kann dem Antrag bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses stattgegeben werden.

(2) Die Dienstzeit soll die zur Durchführung der Berufsförderung notwendige Zeit der Freistellung vom militärischen Dienst umfassen.

(3) Bei der Umwandlung müssen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 nicht vorliegen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 102 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes


(1) Für die am 26. Juli 2012 vorhandenen Versorgungsempfänger sowie für die Soldaten, die vor dem Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind oder freiwilligen Wehrdienst nach
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Soldatengesetz - SG | § 46 Entlassung


(1) Ein Berufssoldat ist entlassen, wenn er die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verliert. Das Bundesministerium der Verteidigung entscheidet darüber, ob diese Voraussetzung vorliegt, und stellt den Tag der Beendi

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2016 - 6 C 16.994

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 6. Mai 2016 - M 21 K 16.348 - geändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 45.374,26 &#x

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 06. Juni 2016 - 4 S 546/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. Januar 2015 - 9 K 923/13 - wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert des Zulassungsverfah

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 11. Nov. 2015 - 23 L 2744/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 Euro   festgesetzt. 1Gründe 2Weder der Haupt- noch der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anord

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(1) Ein Berufssoldat ist entlassen, wenn er die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verliert. Das Bundesministerium der Verteidigung entscheidet darüber, ob diese Voraussetzung vorliegt, und stellt den Tag der Beendigung des...