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§ 55Amtlich · § 5 UrhG

Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Zeitreise: 23.10.2024

In den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 und des § 7 Abs. 2 Satz 2 bleibt es für die Zeit vor dem 1. September 2009 bei dem bis dahin geltenden Zinssatz.

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