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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Schadensmeldung

Zeitreise: 30.04.2019

Wer in den Schleusenbereichen Schaden verursacht, hat dies unverzüglich der Schleusenaufsicht anzuzeigen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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