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Amtlich · § 5 UrhG

§ 55 SchiedsG

Zeitreise: 05.05.2004

Das Gesetz vom 25. März 1982 über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - (GBl. I Nr. 13 S. 269) sowie der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. März 1982 über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen - Konfliktkommissionsordnung - (GBl. I Nr. 13 S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 505) und der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. März 1982 über die Tätigkeit der Schiedskommissionen - Schiedskommissionsordnung - (GBl. I Nr. 13 S. 283), zuletzt geändert durch Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. März 1989 (GBl. I Nr. 8 S. 117) werden aufgehoben.

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