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Rechtsgebiet

Güterrecht

32 Schlüsselnormen · 5 Urteile im Überblick

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Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander. Schließen Ehegatten keinen notariellen Ehevertrag, leben sie gesetzlich automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB).

Der Begriff „Zugewinngemeinschaft“ ist oft missverständlich. Laien glauben häufig, das Vermögen beider Partner werde in einen gemeinsamen Topf geworfen. Das ist falsch. Gemäß § 1363 Abs. 2 BGB bleiben die Vermögensmassen von Mann und Frau während der Ehe strikt getrennt; jeder verwaltet sein Vermögen selbstständig und haftet nur für seine eigenen Schulden.

Der Ausgleich („Zugewinn“) findet ausschließlich bei Beendigung des Güterstandes (durch Scheidung oder Tod) statt. Bei einer Scheidung wird berechnet, um welchen Betrag sich das jeweilige Vermögen zwischen Trauung (Anfangsvermögen) und Scheidungsantrag (Endvermögen) vermehrt hat. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB) in Geld auszahlen. Dieser Güterstand kann durch einen Ehevertrag modifiziert oder ausgeschlossen werden.

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Der BGH hat in seinem Urteil vom 18.02.2015 (Az.: XII ZR 80/13) folgendes entschieden: Bei einer nach § 313 i.V.m. § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB gebotenen Herabsetzung des Unterhalts auf den… Weiterlesen ›

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Der BGH hat mit dem Urteil vom 25.01.2012 (Az: XII ZR 139/09) folgendes entschieden: Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, und hat sich die… Weiterlesen ›

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Der BGH hat in seinem Beschluss vom 17.07.2013 (Az.: XII ZB 143/12) folgendes entschieden: Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich … Weiterlesen ›

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FamilienrechtZugewinnausgleich-Rechner (§ 1378 BGB)Wer bekommt bei der Scheidung wie viel? Der Zugewinnausgleich ist die Hälfte der DIFFERENZ der Zugewinne (§ 1378 BGB) — nicht die Hälfte des Vermögens. Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten eingeben, Ausgleichsforderung und Rechenweg sehen.
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