Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

(1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind

1.
unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen,
2.
Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.

(2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.

(3) Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).

(4) Raumordnung findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798) auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone statt.

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Referenzen - Gesetze | § 1 ROG 2008

§ 1 ROG 2008 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

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Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 2 Grundsätze der Raumordnung


(1) Die Grundsätze der Raumordnung sind im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren, soweit dies erforderlich ist. (2) Grundsätze der Ra

Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne


(1) In den Ländern sind aufzustellen: 1. ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) und2. Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne).In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg kann ein Flächennutzungs

Referenzen - Urteile | § 1 ROG 2008

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 ROG 2008.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2017 - 4 BN 3/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. März 2017 - 2 A 219/14

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 28.10.2014 wird hinsichtlich des Verfügungspunktes I. 1. e. aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt 9/10, der Beklagte 1/10 der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 D 89/14.NE

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 109 Q.       der Stadt Q.       in den Fassungen der Bekanntmachungen vom 10.7.2014 und vom 8.12.2015 ist unwirksam. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen. Das U

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 D 96/14.NE

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 109 Q.       der Stadt Q.       in den Fassungen der Bekanntmachungen vom 10.7.2014 und vom 8.12.2015 ist unwirksam. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen. Das U

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Sept. 2016 - 9 K 4438/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., 2. und 3.. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Sept. 2016 - 9 K 2271/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., 2. und 3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu v

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Apr. 2015 - 4 CN 6/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller ist Eigentümer von Grundstücken im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Seine Normenkontrolle wendet sich gegen den als Satzung erlassenen

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Juni 2013 - 4 K 27/10

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revis

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 03. Apr. 2013 - 4 K 24/11

bei uns veröffentlicht am 03.04.2013

Tenor Die Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern – RREP VP-LVO – vom 19. August 2010 (GVOBl. M-V S. 453) wird insoweit für unwirksam erklärt, als § 1 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit der verbindlichen Zielfestlegung

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. Feb. 2013 - 2 K 287/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger ist der Regionalverband Stuttgart, der durch das Ges

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Juli 2012 - 3 S 351/11

bei uns veröffentlicht am 04.07.2012

Tenor Die Berufungen der Klägerin und der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 26. Juni 2008 - 6 K 2099/07 - werden zurückgewiesen.Die Klägerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 02. Mai 2012 - 3 K 1526/11.MZ

bei uns veröffentlicht am 02.05.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen hat. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. Nov. 2011 - 8 S 1281/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2011

Tenor Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2011 - 5 K 3343/10 - geändert. Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Antragsteller zu 14 bis 17 we

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. März 2011 - 4 BN 18/10

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. März 2011 - 4 BN 19/10

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Sept. 2010 - 3 S 324/08

bei uns veröffentlicht am 21.09.2010

Tenor Der Bebauungsplan „Offenau Süd-Erweiterung“ der Gemeinde Offenau vom 06. März 2007 wird für unwirksam erklärt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin ist ein

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - 4 CN 3/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Antragstellerin, eine niedersächsische Gemeinde, wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 38 für den Bau eines Einrichtungshauses und SB-Mö

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2009 - 3 S 2110/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2009

Tenor Die Berufungen der Klägerin und der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Juni 2008 - 6 K 2099/07 - werden zurückgewiesen. Die Klägerin und die Beigeladene tragen die Kosten des

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2009 - 3 S 1528/07

bei uns veröffentlicht am 07.12.2009

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen di