§ 3Amtlich · § 5 UrhG
Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes
Zeitreise: 22.08.1998
Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des DLR. Für das Prüfungsverfahren gelten die §§ 89, 90, 91, 94, 95, 96 und 100 der Bundeshaushaltsordnung entsprechend.
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