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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Satzung

Zeitreise: 30.03.2021

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Kuratorium mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlossen wird und die der Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen bedarf. Das gleiche gilt für Änderungen der Satzung.

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