Postgesetz - PostG 1998 | § 35 Haftung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung

Für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen, haftet der verpflichtete Lizenznehmer nach den Vorschriften über die Schadensersatzpflicht eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn für seine Bediensteten im hoheitlichen Bereich.

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Aug. 2015 - 9 K 403/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger (Kl) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S Holding AG, der Insolvenzschuldnerin (S). Diese ist Unter

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 18. Juni 2014 - 11 U 98/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 22.07.2013 teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin die Schäden zu ersetzen hat, welche durch d