Postgesetz - PostG 1998 | § 35 Haftung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung

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Postgesetz Inhaltsverzeichnis

Für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen, haftet der verpflichtete Lizenznehmer nach den Vorschriften über die Schadensersatzpflicht eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn für seine Bediensteten im hoheitlichen Bereich.

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published on 17/08/2015 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger (Kl) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S Holding AG, der Insolvenzschuldnerin (S). Diese ist Unter
published on 18/06/2014 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 22.07.2013 teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin die Schäden zu ersetzen hat, welche durch d
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