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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Satzungsänderungen

Zeitreise: 01.04.2015‹ § 1§ 3 ›

Die nach § 1 festgestellte Satzung kann von der Pensionskasse künftig im Wege des in dieser Satzung vorgesehenen Verfahrens unter Berücksichtigung der für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geltenden Rechtsvorschriften geändert werden.

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