(1) Wer nach einem Staatsvertrag die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung derselben Erfindung in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats nach dem Prioritätstag Zeit, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung anzugeben und eine Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Innerhalb der Frist können die Angaben geändert werden. Werden die Angaben nicht rechtzeitig gemacht, so wird der Prioritätsanspruch für die Anmeldung verwirkt.

(2) Ist die frühere ausländische Anmeldung in einem Staat eingereicht worden, mit dem kein Staatsvertrag über die Anerkennung der Priorität besteht, so kann der Anmelder ein dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft entsprechendes Prioritätsrecht in Anspruch nehmen, soweit nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt der andere Staat aufgrund einer ersten Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Prioritätsrecht gewährt, das nach Voraussetzungen und Inhalt dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft vergleichbar ist; Absatz 1 ist anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 263 StGB

§ 263 StGB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 263 StGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Patentverordnung - PatV | § 14 Fremdsprachige Dokumente


(1) Deutsche Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten müssen von einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt beglaubigt oder von einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt sein. (2) Deutsche Übersetzungen von fremdsprachigen Prioritätsbelege
§ 263 StGB wird zitiert von 3 anderen §§ im Strafgesetzbuch.

Patentgesetz - PatG | § 123


(1) Wer ohne Verschulden verhindert war, dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Patentgericht gegenüber eine Frist einzuhalten, deren Versäumung nach gesetzlicher Vorschrift einen Rechtsnachteil zur Folge hat, ist auf Antrag wieder in den vorig

Patentgesetz - PatG | § 27


(1) Im Deutschen Patent- und Markenamt werden gebildet 1. Prüfungsstellen für die Bearbeitung der Patentanmeldungen und für die Erteilung von Auskünften zum Stand der Technik (§ 29 Abs. 3);2. Patentabteilungen für alle Angelegenheiten, die die erteil

Patentgesetz - PatG | § 86


(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 44, 47 bis 49 der Zivilprozeßordnung entsprechend. (2) Von der Ausübung des Amtes als Richter ist auch ausgeschlossen 1. im Beschwerdeverfahren, wer bei dem vorausg

Referenzen - Urteile | § 263 StGB

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 263 StGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2002 - X ZB 18/01

bei uns veröffentlicht am 30.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 18/01 vom 30. September 2002 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Sammelhefter PatG 1981 § 60 Abs. 1 Die wirksame Teilung eines Patents setzt nicht voraus, daß durch die Teilungserklärung ein.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 08. Apr. 2009 - 6 U 222/07

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 07.12.2007 – 7 O 150/07 – wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klä