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§ 27Amtlich · § 5 UrhG

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Zeitreise: 16.07.2026

Das Auswärtige Amt erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat allgemeine Verwaltungsvorschriften über das Ausstellen amtlicher Pässe.

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