Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 103 Gerichtliche Entscheidung

(1) Über Einwendungen gegen

1.
die Zulässigkeit der Vollstreckung,
2.
die von der Vollstreckungsbehörde nach den §§ 93, 99 Abs. 2 und § 102 Abs. 1 getroffenen Anordnungen,
3.
die sonst bei der Vollstreckung eines Bußgeldbescheides getroffenen Maßnahmen
entscheidet das Gericht.

(2) Durch Einwendungen nach Absatz 1 wird die Vollstreckung nicht gehemmt. Das Gericht kann jedoch die Vollstreckung aussetzen.

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Referenzen - Gesetze | § 11 BeamtVG

§ 11 BeamtVG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 11 BeamtVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Beamtenversorgungsgesetz.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung


(1) Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen werden erlassen 1. von dem nach § 68 zuständigen Gericht, wenn ein Bußgeldbescheid zu vollstrecken ist,2. von dem Gericht des ersten Rechtszuges, wenn eine gerichtliche Bu
§ 11 BeamtVG zitiert 2 andere §§ aus dem Beamtenversorgungsgesetz.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 102 Nachträgliches Strafverfahren


(1) Wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wegen derselben Handlung die öffentliche Klage erhoben, so soll die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung des Bußgeldbescheides insoweit aussetzen. (2) Sind die Entscheidungen nach § 86 Abs. 1 und 2

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 99 Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten


(1) Für die Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, gelten die §§ 93 und 95 entsprechend, für die Vollstreckung der Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung gelten auch die §§ 94, 96 und 97.

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 11 BeamtVG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2012 - KRB 43/11

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 43/11 vom 31. Januar 2012 in dem Kartellbußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten hier: Beschwerde gegen die Verfahrensaussetzung Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2012 durch den V

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2012 - KRB 39/11

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 39/11 vom 31. Januar 2012 in dem Kartellbußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten hier: Beschwerde gegen die Zinszahlungsanforderung Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2012 durch de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2017 - M 10 K 17.842

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Ingolstadt verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Amtsgerichts vorbehalten. Gründe

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Nov. 2016 - IV-2 RBs 157/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs (hier: Mofa) unte

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Juni 2016 - V-2 Kart 8/15 (OWi)

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Auf den Antrag der Vollstreckungsschuldnerin wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. März 2014 – B1-200/06-U11-VO – teilweise abgeändert: Von der E. GmbH wird aus dem Bußgeldbescheid vom 29. Januar 2009 der gesetzliche Zinsbetrag n

Oberlandesgericht Köln Urteil, 31. Mai 2016 - 15 U 197/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.11.2015 (28 O 495/14) in der Fassung des Berichtungsbeschlusses vom 14.1.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist ge

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Okt. 2015 - 3 RBs 254/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Anordnung der Parallelvollstreckung des Fah

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2014 - 14 K 1960/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Der Verwaltungsrechtsweg wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Aachen verwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. 1Gründe: 2Für das geltend gemachte Rechtsschutzbegehren ist der Ve

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Feb. 2014 - V-4 Kart 8/13 OWi

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Einwendungen der Vollstreckungsschuldnerin gegen die Zinszahlungsanforderung des Bundeskartellamts vom 26. März 2013 (B 1-60/99-10-VO) werden auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1G r ü n d e 2I. 3Mit Bescheid vom 13.10.2000 setzte das Bundesk

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Feb. 2014 - V-4 Kart 3/14 (OWi)

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Die Einwendungen der Vollstreckungsschuldnerin werden auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1G r ü n d e 2I. 3Das Bundeskartellamt hat gegen die Vollstreckungsschuldnerin mit Bescheid vom 18.12.2009 ein Bußgeld in Höhe von 83 Mio. Euro festgesetzt.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - 1 BvL 18/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor § 81 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vo

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 16. März 2010 - 4 N 249/10.NW

bei uns veröffentlicht am 16.03.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Der Antrag der Vollstreckungsgläubigerin, ihrem Vollstreckungsbeamten und dessen Hilfsorganen die Befugnis zu erteilen, die Wohnung sowie die darin befindlichen Behältnisse des Vollstreckungsschuldners in A-Stad

Referenzen

(1) Für die Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, gelten die §§ 93 und 95 entsprechend, für die Vollstreckung der Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung gelten auch die §§ 94, 96 und 97. (2) Ist die...
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(1) Wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wegen derselben Handlung die öffentliche Klage erhoben, so soll die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung des Bußgeldbescheides insoweit aussetzen. (2) Sind die Entscheidungen nach § 86 Abs. 1 und 2 im...