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Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel WaffRGDV

Zeitreise: 01.09.2020

Auf Grund des § 20 Absatz 1 und 2 sowie des § 22 Absatz 2 Satz 2 des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S. 1366) verordnet das Bundesministerium des Innern:

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes