§ 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung

(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Soweit es nach den Vorschriften dieses Gesetzes verantwortbar ist, ist der Frau auch während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit die Fortführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sollen vermieden oder ausgeglichen werden.

(2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist. Eine unverantwortbare Gefährdung gilt als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber alle Vorgaben einhält, die aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird.

(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.

(4) Alle Maßnahmen des Arbeitgebers nach diesem Unterabschnitt sowie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 müssen dem Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Der Arbeitgeber hat bei seinen Maßnahmen die vom Ausschuss für Mutterschutz ermittelten und nach § 30 Absatz 4 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen; bei Einhaltung dieser Regeln und bei Beachtung dieser Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in diesem Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt sind.

(5) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Unterabschnitt in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

(6) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Personen auferlegen, die bei ihm beschäftigt sind. Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber.

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Beendigung von Arbeitsverhältnissen

24.05.2008

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Kündigung - Rechtsanwältin Dorit Jäger - BSP Rechtsanwälte 10117 Berlin Mitte

Kündigungsrecht: Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen

27.08.2015

Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen.

Arbeitsrecht: Keine Übernahme des Auszubildendenvertreters, wenn kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht

01.07.2011

Auszubildendenvertreter muss vom Arbeitgeber nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht weiterbeschäftigt werden, wenn kein freier Arbeitsplatz in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Verfügung steht - BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht durch das Gesetz für Reformen am Arbeitsmarkt

14.07.2006

Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz für Reformen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Insbesondere die Änderungen im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben nicht unerhebliche Auswirkungen auf viele Arbeitsverhältnisse - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV | § 2 Anwendung des Mutterschutzgesetzes


(1) Die folgenden Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden: 1. zu Begriffsbestimmungen (§ 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des Mutterschutzgesetzes),2. zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9, 10 Absatz 1
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot


(1) Werden unverantwortbare Gefährdungen im Sinne von § 9, § 11 oder § 12 festgestellt, hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge zu treffen: 1. Der Arbeitgeber hat die Arbeit

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber


(1) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 durch Unterlagen zu dokumentieren, aus denen Folgendes ersichtlich ist: 1. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und der Bedarf an Schutzmaß

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes


(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige T

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht


(1) Die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). (2) Die Aufsichtsbehörden haben dieselben Befugn
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen


(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit 1. die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausge

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2014 - 12 ZB 13.1087

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 12 ZB 14.1225

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Okt. 2014 - Au 3 K 14.682

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2015 - 12 ZB 15.239

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 28. Oktober 2014 wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtl

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - M 5 K 14.1598

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 5 K 14.1598 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Juni 2015 (§§ 116 Abs. 1, 117 Abs. 6 VwGO) 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1330 Hauptpunkte: En

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Feb. 2018 - 2 Sa 20/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28.10.2015 – 8 Ca 371/15 – teilweise unter Zurückweisung der Be-rufung im Übrigen abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Part

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 26. Okt. 2017 - 1 K 1061/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Okt. 2017 - 5 AZR 694/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. August 2016 - 8 Sa 480/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - 2 AZR 865/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. August 2016 - 21 Sa 1493/15, 21 Sa 575/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2017 - 7 Sa 82/16

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29.06.2016 (8 Ca 80/15) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbest

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 26. Apr. 2017 - 6 Sa 76/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2016 – Az. 8 Ca 79/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Frage, ob

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 10 EG 9/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 15. März 2017 - 8 Sa 43/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23.03.2016 (13 Ca 205/15) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 15. März 2017 - 8 Sa 75/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29.06.2016 (8 Ca 77/15) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 30. Jan. 2017 - 5 Sa 42/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2016 – 13 Ca 203/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 11. Jan. 2017 - 6 Sa 54/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. Juni 2016 – Az. 28 Ca 425/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Frage, ob zwisch

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 07. Nov. 2016 - 8 Sa 12/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18.12.2015 (10 Ca 147/15) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Okt. 2016 - 5 Sa 271/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 19. Mai 2016, Az. 7 Ca 49/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Rev

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 AZR 128/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Juli 2013 - 8 Sa 1143/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 2 AZR 700/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. September 2015 - 17 Sa 48/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 07. Juli 2016 - 5 Sa 414/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 12.08.2015, Az. 3 Ca 341 d/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 29. Juni 2016 - 8 Ca 77/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.233,33 € festgesetzt. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streite

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 31. Mai 2016 - 7 Sa 3/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2015 – 5 Ca 233/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 04. Mai 2016 - 6 Sa 2/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2015 – Az. 5 Ca 231/15 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. März 2016 - 4 AZR 421/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2015 - 23 Sa 232/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 05. Nov. 2015 - 5 Sa 437/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 6. November 2014, Az. 4 Ca 810 b/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatb

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 2 AZR 124/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2013 - 15 Sa 207/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie es ihre Beruf

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 6 AZR 492/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. März 2014 - 12 Sa 265/13 - wird zurückgewiesen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten d

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Mai 2015 - 13 L 1096/15

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Gründe: 2Der am 25. März 2015 bei Gericht sinngemäß anhängig gemachte Antrag, 3die aufschiebende Wirkung des Widersp

Arbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 02. Apr. 2015 - 7 Ca 6508/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1.Die Klage ist zulässig. 2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 3.Der Streitwert wird auf 10.160,00 € festgesetzt. 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältniss

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. März 2015 - 2 AZR 237/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2014 - 3 Sa 502/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. März 2015 - 8 Sa 362/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 30.04.2014 - 8 Ca 2084/13 - wird zurückgewiesen. Der Auflösungsantrag des Beklagten wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits

Arbeitsgericht Magdeburg Urteil, 14. Jan. 2015 - 3 Ca 2548/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.100,00 € festgesetzt. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer personen

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Dez. 2014 - 6 Sa 539/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 18.10.2013 – 1 Ca 1553/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die (vorzeitig

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Okt. 2014 - 6 Sa 53/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den gerichtlichen Vergleich gemäß Beschluss vom 08.10.2014 beendet worden ist. II. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird für die Bekl

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - 6 AZR 190/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 2159/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 8 AZR 838/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2012 - 3 Sa 129/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Okt. 2013 - 8 AZR 742/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Mai 2012 - 3 Sa 1420/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Juni 2013 - 1 Ta 55/13

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 02. 04. 2013 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Halle vom 24. 01. 2013 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 26. 04. 2013 – 8 Ca 2711/12

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Jan. 2013 - 1 Ta 168/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 10.12.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Magdeburg vom 26.11.2012 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 11.12.2012 – 3 Ca 2702/12 – abgeändert. Der Gegenstandswert für das Ver

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 09. Jan. 2013 - 1 Ta 114/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 12.07.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Halle vom 05.07.2012 – 4 Ca 3610/10 – über die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Täti

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Jan. 2013 - 1 Ta 132/12

bei uns veröffentlicht am 04.01.2013

Tenor Die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Halle vom 21. 06. 2012 – 4 Ca 503/12 – wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeit

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Nov. 2012 - 8 Sa 280/12

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.5.2012, Az.: 3 Ca 597/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten dar

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - 2 AZR 845/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Oktober 2011 - 8 Sa 52/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 21. Sept. 2012 - 1 Ta 181/12

bei uns veröffentlicht am 21.09.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14. August 2012 abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird auf 4.500,00 € festg

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Aug. 2012 - 9 Sa 80/12

bei uns veröffentlicht am 24.08.2012

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 07.12.2011, Az.: 1 Ca 1549/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen. Tatbestand 1 Die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 5 AZR 652/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2011 - 5 Sa 464/11 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Juni 2012 - 5 Sa 116/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitgerichts Koblenz vom 16.12.2011, Az: 2 Ca 1318/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der 1969 geborene Kläger ist seit d

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. März 2012 - 8 AZR 37/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 2010 - 7 Sa 916/10 - wird zurückgewiesen.

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(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit 1. die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder...
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