Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 2

Die für Zwecke des § 1 Abs. 1 benötigten Grundstücke sollen nach Möglichkeit freihändig erworben werden. Kann der beabsichtigte Zweck auch durch Begründung eines Nutzungsverhältnisses erreicht werden, so ist einem hierauf gerichteten Verlangen des Eigentümers zu entsprechen. Das Entgelt kann abweichend von den bisherigen Preisvorschriften bemessen werden.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 54


Nach dem Eintritt der im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einl
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 1


(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Recht

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Feb. 2016 - W 4 K 15.487

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 15.487 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. Februar 2016 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1060 Hauptpunkte: Bodenschutzrechtliche Anordnung;

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. März 2017 - 22 ZB 16.610

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 177.000 Euro festgese

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 2 C 12/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tatbestand 1 Der 1954 geborene Beklagte steht als Stadthauptsekretär im Dienst der Klägerin. Seit Ende 1998 war er im Ordnungsamt für die Prüfung der Treibstoffrechnunge

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Okt. 2016 - 3d A 87/14.O

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 30. Mai 2016 - 19 K 6350/14

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 18. Feb. 2016 - 13 K 1959/15.O

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vol

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. Jan. 2016 - 9 K 2480/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Der Bescheid des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 16.10.2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18.08.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Anschaffung eines Therapie-Dreirads d

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 28. Dez. 2015 - 5 K 2215/14

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden,

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Okt. 2015 - 3d A 1161/11.O

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens aller Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Siche

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. Juli 2015 - 6 B 602/15

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Das Beschwerdeverfahren wird hinsichtlich der Anschlussbeschwerde des Antragstellers eingestellt. Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 1/10 und der Antragsgegner

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 05. Juni 2015 - 6 B 326/15

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 4.000 € f

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 15. Apr. 2015 - 4 K 1068/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin und der Beigeladene jeweils zur Hälfte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung dur

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Feb. 2015 - 6 A 1832/12

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 140.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag bleibt ohne Erfolg. 3Die Berufung

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Jan. 2015 - 2 L 24/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 6. Januar 2015 bei Gericht eingegangene, nach § 122 Abs. 1 in Verbindung mit § 88 VwGO ausgele

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juni 2014 - 10 AZR 625/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. April 2013 - 6 Sa 426/11 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 08. Mai 2014 - 4 K 96/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die in den Monaten Oktober 2012 bis Januar 2014 an den Kläger geleistete Unterhaltsbeihilfe neu zu berechnen und der Berechnung - für die Monate Oktober 2012 bis Dezember 2013 jeweils 0,90 €, insgesamt 13,50 €, br

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 08. Mai 2014 - 4 K 2692/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger für die Zeit seines Rechtsreferendariats zustehende Unterhaltsbeihilfe (Grundbetrag und Familienzuschlag) unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Sätze des Bundesbesoldungsgesetzes - für den Grund

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(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Rechtsstellung von...
(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Rechtsstellung von...
(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Rechtsstellung von...
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