Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
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Körperschaftsteuergesetz Inhaltsverzeichnis
Die Körperschaftsteuer entsteht
- 1.
für Steuerabzugsbeträge in dem Zeitpunkt, in dem die steuerpflichtigen Einkünfte zufließen, - 2.
für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht, - 3.
für die veranlagte Steuer mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, soweit nicht die Steuer nach Nummer 1 oder 2 schon früher entstanden ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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28/03/2010 22:13
muss nicht zwangsläufig eine verdeckte Gewinnausschüttung sein-FG Münster vom 23.03.09-Az:9 K 319/02 K G F
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
10/02/2010 15:22
Anwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
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(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022.
(1a) § 1a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) ist erstmals f
(1) 1Ein positiver Endbetrag im Sinne des § 36 Abs. 7 aus dem Teilbetrag im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 14. Juli 2000 (BGBl. I S. 1034) ist auch zum Schluss der folgenden Wirtschaftsjahre fortzuschreiben
(1) Auf den Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs, das in dem Veranlagungszeitraum endet, für den das Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999 (BGBl. I S. 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.
(1) Ein sich nach § 36 Abs. 7 ergebender positiver Endbetrag des Teilbetrags im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999 (BGBl. I S. 817), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes
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published on 02/12/2008 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 375/08 vom 2. Dezember 2008 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 2. Dezember 2008, an der teilgenommen haben: Vo
published on 17/04/2008 00:00
5 StR 547/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. April 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. April 2008 beschlossen: 1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird d
published on 30/09/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I. Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Jahr 1995 gegründeten F-Gmb
published on 05/05/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 und 6 Kö
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