Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 22 Genossenschaftliche Rückvergütung
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Körperschaftsteuergesetz Inhaltsverzeichnis
(1)1Rückvergütungen der Genossenschaften an ihre Mitglieder sind nur insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind.2Zur Feststellung dieser Beträge ist der Überschuss
- 1.
bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf, - 2.
bei den übrigen Genossenschaften im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz
(2)1Voraussetzung für den Abzug nach Absatz 1 ist, dass die genossenschaftliche Rückvergütung unter Bemessung nach der Höhe des Umsatzes zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft bezahlt ist und dass sie
- 1.
auf einem durch die Satzung der Genossenschaft eingeräumten Anspruch des Mitglieds beruht oder - 2.
durch Beschluss der Verwaltungsorgane der Genossenschaft festgelegt und der Beschluss den Mitgliedern bekannt gegeben worden ist oder - 3.
in der Generalversammlung beschlossen worden ist, die den Gewinn verteilt.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) 1Der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist nach den Absätzen 3 bis 7 zu ermitteln, wenn 1. der Steuerpflichtige nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, für den Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüs
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 07/09/2016 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2015 6 K 2167/12 K wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 28/10/2015 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 6. November 2012 1 K 287/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 17/09/2015 00:00
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)
17. September 2015 (
*1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Kapitalverkehr — Art. 56 EG — Zwischensteuer auf von einer inländischen Stiftung erzielte Kapitalerträge und...
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