Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Versagung der Erlaubnis

Zeitreise: 25.03.2026

Die Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 ist zu versagen, wenn 1. das Unternehmen keine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft ist, 2. Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ein Geschäftsleiter fachlich nicht geeignet oder nicht zuverlässig ist, 3. Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Geschäftsleiter in ihrer Gesamtheit nicht über das erforderliche Wissen und die erforderliche Erfahrung verfügen, 4. Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ein Geschäftsleiter nicht über die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ausreichende Zeit verfügt, 5. Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass ein Inhaber einer bedeutenden Beteiligung nicht zuverlässig ist oder nicht den im Interesse der Gewährleistung einer soliden und umsichtigen Führung des Kreditdienstleistungsinstituts zu stellenden Ansprüchen genügt, 6. das Unternehmen nicht über ein gesondertes Treuhandkonto nach § 17 Absatz 2 Satz 1 verfügt, obwohl es beantragt hat, Mittel von Kreditnehmern entgegennehmen und halten zu dürfen, 7. das Unternehmen seinen satzungsmäßigen Sitz oder, sofern es über keinen satzungsmäßigen Sitz verfügt, seine Hauptverwaltung nicht im Inland hat oder 8. das Unternehmen nicht bereit oder in der Lage ist, die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zum ordnungsgemäßen Betreiben der Geschäfte, für die es die Erlaubnis beantragt, insbesondere eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4, zu schaffen,und dies nicht in angemessener Frist behoben wird.

Passende Werkzeuge

  • Schulden & InsolvenzBürgschaft sittenwidrig? Überforderungs-Check für Angehörige (§ 138 BGB)Ehepartner, Kind oder Eltern haben eine Bürgschaft unterschrieben und die Bank fordert jetzt? Der Check rechnet den Maßstab der Rechtsprechung nach: Hätte das pfändbare Einkommen bei Vertragsschluss überhaupt die laufenden Zinsen getragen? Orientierung, keine Nichtigkeitsfeststellung.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • VerbraucherrechtVorfälligkeitsentschädigung: die gesetzlichen Obergrenzen (§ 502 BGB)Die Bank fordert eine Vorfälligkeitsentschädigung? § 502 Abs. 3 BGB deckelt sie — aber nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehen. Beim Immobilienkredit gilt der viel zitierte 1-Prozent-Deckel nicht. Der Check rechnet beide Grenzen und benennt die Ausschlussgründe des Abs. 2.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.