Zahlungen für ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot
Zahlungen für ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Dienstverhältnisses unterliegen in dem Staat der Besteuerung, der auch für die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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