Kleinbetragsverordnung - KBV 2002 | § 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien
Kleinbetragsverordnung - KBV 2002 | § 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien
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Kleinbetragsverordnung Inhaltsverzeichnis
Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.
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published on 09/01/2015 00:00
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 5.6.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte für die Zeit ab Januar 2014 einen Kostenbeitrag des Klägers von mehr als 437 € monatlich festgesetzt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 13/15
published on 21/08/2014 00:00
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I. aus H. wird abgelehnt.
1G r ü n d e :
2Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechts
published on 27/06/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € abwenden, wenn nicht
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