Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG 2012 | § 3 Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags

(1) Das Prozessgericht verwirft den Musterverfahrensantrag durch unanfechtbaren Beschluss als unzulässig, soweit

1.
die Entscheidung des zugrunde liegenden Rechtsstreits nicht von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt,
2.
die angegebenen Beweismittel zum Beweis der geltend gemachten Feststellungsziele ungeeignet sind,
3.
nicht dargelegt ist, dass eine Bedeutung für andere Rechtsstreitigkeiten gegeben ist, oder
4.
der Musterverfahrensantrag zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt ist.

(2) Einen zulässigen Musterverfahrensantrag macht das Prozessgericht im Bundesanzeiger unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ (Klageregister) durch unanfechtbaren Beschluss öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung enthält nur die folgenden Angaben:

1.
die vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter,
2.
die Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen,
3.
die Bezeichnung des Prozessgerichts,
4.
das Aktenzeichen des Prozessgerichts,
5.
die Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags,
6.
eine knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts und
7.
den Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht und den Zeitpunkt der Bekanntmachung im Klageregister.

(3) Das Prozessgericht soll zulässige Musterverfahrensanträge binnen sechs Monaten nach Eingang des Antrags bekannt machen. Verzögerungen der Bekanntmachung sind durch unanfechtbaren Beschluss zu begründen.

(4) Das Prozessgericht kann davon absehen, Musterverfahrensanträge im Klageregister öffentlich bekannt zu machen, wenn die Voraussetzungen zur Einleitung eines Musterverfahrens nach § 6 Absatz 1 Satz 1 bereits vorliegen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Kapitalmarktrecht: Zur Aussetzung des Verfahrens nach KapMuG

23.01.2015

Ist eine Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit abweisungsreif, ist eine Aussetzung des Verfahrens nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG unzulässig.
Prospekthaftung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG 2012 | § 6 Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung


(1) Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge herbeizuführen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - XI ZB 1/17

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 1/17 vom 30. April 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 Der Beschluss des Prozessgerichts über die öffentliche Bekanntmachung eines

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - XI ZB 36/17

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 36/17 vom 25. Juni 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:250619BXIZB36.17.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2019 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Joer

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2018 - II ZB 24/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 24/14 vom 10. Juli 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 37b in der bis 29. Oktober 2004 geltenden Fassung a) Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflic

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2017 - III ZB 61/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 61/16 vom 4. Mai 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:040517BIIIZB61.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Mai 2017 durch die Richter Seiters, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter sowie die

Landgericht München I Endurteil, 09. Juni 2016 - 32 O 12071/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.12.2014 zu zahlen. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die ...  Rechtsschutzv

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Okt. 2016 - 20 U 438/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 18.12.2015, Az. 3 O 25656/14, abgeändert wie folgt: Die Forderung des Klägers wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co. T

Oberlandesgericht München Endurteil, 27. Okt. 2016 - 23 U 1596/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 08.03.2016, Az. 28 O 4406/10 abgeändert wie folgt: 1.1. Zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co. Treuhandgesellsch

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 13 U 1032/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10. April 2015, Az. 6 O 4441/13, wird zurückgewiesen. II. Die Kosten der Berufung tragen die Kläger. III. Das angefochte

Landgericht München I Endurteil, 18. Mai 2015 - 35 O 13150/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 03.11.2014 wird aufrechterhalten. 2. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die beklagte Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Dez. 2015 - 20 U 2190/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 18. Mai 2015, Aktenzeichen 35 O 13150/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das in Zi

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Sept. 2015 - 18 U 1060/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 21.01.2015, Aktenzeichen 13 O 2670/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das in Ziffer 1 gen

Landgericht München I Endurteil, 27. Juli 2016 - 29 O 21724/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Antrag der Beklagten vom 20.05.2016 auf Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens mit dem Feststellungsziel: „Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin weder Grü

Landgericht München I Endurteil, 18. Aug. 2016 - 29 O 6142/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2017 - III ZB 62/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 62/16 vom 4. Mai 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:040517BIIIZB62.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Mai 2017 durch die Richter Seiters, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter sowie die

Landgericht Heilbronn Urteil, 22. März 2017 - Ve 6 O 278/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2017 - III ZB 135/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 135/15 vom 9. März 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG § 6 Abs. 1 Satz 2 (F: 1. November 2012) a) Zur Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses nach § 6 Abs. 1 Satz

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Feb. 2016 - I-16 U 198/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 02.09.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 3 O 222/13 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger. Dieses und das erstinstanzliche Urte

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Feb. 2016 - I-16 U 197/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 02.09.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 3 O 221/13 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger. Dieses und das erstinstanzliche Urte

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2015 - III ZB 14/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 14/15 vom 17. Dezember 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG § 3 (F: 19. Oktober 2012); ZPO §§ 91 ff, § 516 Abs. 3 (analog) Auch im Falle der Rücknahme der (Rechts-

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2015 - III ZB 69/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 69/14 vom 5. November 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG § 1 Abs. 1, § 3 (F: 19. Oktober 2012) a) Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in der Fassung

LGHH 328 OH 7/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg werden folgende Feststellungsziele zum Zwecke eines Musterentscheids nach § 6 Abs. 1 KapMuG vorgelegt: 1. Der Emissionsprospekt der D. D. S. GmbH & Co. DDS 07 KG in der Fassung vom 17.4.2007

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Juni 2015 - 32 W 12/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 25.03.2015 gegen den Beschluss des Landgerichts Münster vom 06.03.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin nach einem Streitwert von 8.589,71 €. 1Gründe: 2I. 3D

Landgericht Aachen Urteil, 28. Mai 2015 - 1 O 280/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 21.08.2014 - Az. 1 O 280/13 - bleibt aufrechterhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages

Landgericht Aachen Urteil, 28. Mai 2015 - 1 O 257/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 21.08.2014 - Az. 1 O 257/13 - bleibt aufrechterhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages

Landgericht Aachen Urteil, 28. Mai 2015 - 1 O 255/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 21.08.2014 - Az. 1 O 255/13 - bleibt aufrechterhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages

Landgericht Kleve Beschluss, 04. Mai 2015 - 4 OH 1/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor Der Musterverfahrensantrag der Klägerin wird als unzulässig verworfen. 1Gründe: 2I. 3Die Klägerin begehrt im Rechtsstreit LG Kleve, Az.: 4 O 322/14 von der Beklagten Schadensersatz wegen Beratungsfehlern aus einem Anlageberatungsvertrag, info

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 02. Apr. 2015 - 4 O 328/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor Das Versäumnisurteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 30. April 2014, Az: 4 O 328/13, wird aufrechterhalten. Die Kläger haben die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2014 - XI ZB 17/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I Z B 1 7 / 1 3 vom 2. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG § 8 Abs. 1 Satz 1 ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1 Ist eine Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2014 - XI ZB 40/11

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB40/11 vom 8. April 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 148 KapMuG § 7 Abs. 1 Satz 1 (in der bis einschließlich 31. Oktober 2012 geltenden Fassung) KapMuG § 8 Abs.

Landgericht Stuttgart Beschluss, 10. Sept. 2008 - 21 O 408/05

bei uns veröffentlicht am 10.09.2008

Tenor 1. Der Antrag der Kläger vom 22.08.2008 auf Erweiterung des Vorlagebeschlusses des Gerichts vom 03.07.2006 in Gestalt des berichtigten Beschlusses vom 20.07.2006 wird zurückgewiesen. 2. Eine öffentliche Bekanntmachung des Erweiterungs

Referenzen

(1) Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge herbeizuführen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines...
(1) Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge herbeizuführen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines...