Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit

Ist für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet, so ist die Auslieferung nicht zulässig, wenn

1.
ein Gericht oder eine Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen den Verfolgten wegen der Tat ein Urteil oder eine Entscheidung mit entsprechender Rechtswirkung erlassen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt (§ 204 der Strafprozeßordnung), einen Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage verworfen (§ 174 der Strafprozeßordnung), das Verfahren nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen eingestellt (§ 153a der Strafprozeßordnung) oder nach Jugendstrafrecht von der Verfolgung abgesehen oder das Verfahren eingestellt hat (§§ 45, 47 des Jugendgerichtsgesetzes) oder
2.
die Verfolgung oder Vollstreckung nach deutschem Recht verjährt oder auf Grund eines deutschen Straffreiheitsgesetzes ausgeschlossen ist.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit


(1) Die Vollstreckung ist nur zulässig, wenn 1. ein vollständiges rechtskräftiges und vollstreckbares Erkenntnis vorliegt,2. das ausländische Erkenntnis in einem Verfahren ergangen ist, welches mit der Europäischen Konvention vom 4. November 1950 zum

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen


(1) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nur zulässig, wenn auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse und gegebenenfalls nach sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts, für die Tat, wie sie der Entscheidung zugrunde liegt,
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen


(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen u

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 45 Absehen von der Verfolgung


(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits dur

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter


(1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen,2. eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2, die eine Entscheidung durch Urteil entbehrl

Strafprozeßordnung - StPO | § 204 Nichteröffnungsbeschluss


(1) Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muß aus dem Beschluß hervorgehen, ob er auf tatsächlichen oder auf Rechtsgründen beruht. (2) Der Beschluß ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 174 Verwerfung des Antrags


(1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis. (2) Ist der Antrag verworfen,

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2010 - 4 ARs 16/09

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 16/09 vom 18. Februar 2010 in dem Auslieferungsverfahren gegen wegen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Februar 2010 gemäß § 42 IRG beschlossen: Die Sache wird an das Oberlandesge

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2008 - 4 ARs 22/07

bei uns veröffentlicht am 15.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 22/07 vom 15. April 2008 BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichungen: ja GG Art. 16 Abs. 2; EuAlÜbk Art. 6 Abs. (1) a, Art. 10; EuAlÜbkErgV POL Art. 4; RbEuHb Art. 4 Nr. 4, Art. 31; IRG §§ 1, 9 Nr. 2, 78 ff. Die nach de

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 27. Sept. 2018 - 1 Ausl AR 30/18

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Gründe Aus den Gründen: 1. Dem Antrag der GenStA war zu entsprechen. Die Auslieferung des Verfolgten nach Belgien zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Untersuchungsrichterin des Gerichts 1. Instanz Antwer

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Okt. 2015 - 1 AK 64/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Ermittlungsrichterin beim Gericht D. vom 03. März 2015 wird für derzeit unzulässig erklärt. 2. Der Auslieferungshaftbefeh

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Juli 2015 - 1 Ausl 218/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfe aufgrund des Ersuchens des Schwerstrafgerichts Bakirköy-Istanbul, 11. Kammer, vom 28. Juli 2014 v o r l i e g e n . Gründe   I. 1 Das türkische G

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Jan. 2015 - 1 AK 16/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Senats vom 10. November 2011, mit welchem die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Bezirksgerichts in B. vom 11. Oktober 2010 für zulässig erklärt wurde, wird

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Nov. 2014 - III-3 Ausl 108/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die italienische Regierung zum Zwecke der Vollstreckung der gegen ihn durch Urteil des Appellationsgerichts Florenz vom 27. März 1992, rechtskräftig seit dem 6. Juni 1992 (Aktenzeichen Nr. 1279/92 R.Sent;

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. März 2013 - 1 AK 102/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2013

Tenor 1. Die Auslieferung der Verfolgten nach Österreich aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Landesgerichts O. vom 18. August 2010 wird für nicht zulässig erklärt. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Verfolgt

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Mai 2012 - 1 Ausl A 54/12

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

Tenor Gegen den Verfolgten wird zum Zwecke der Auslieferung an die Republik Kosovo vorläufige Auslieferungshaft angeordnet. Gründe I. 1 Dem Senat liegt, zugeleitet über das Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft, ein

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Juli 2011 - 1 Ausl A 76/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung der im Europäischen Haftbefehl des Kreisgerichts in Jelenia Gora vom 13. Dezember 2007 – III Kop 88/07 – aufgeführten Strafe aus dem Urteil des Kreisgerichts Kam

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Nov. 2010 - 1 Ws 541/10

bei uns veröffentlicht am 30.11.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der 8. kleinen Strafkammer als Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mainz vom 6. September 2010 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. G

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Apr. 2006 - 3 Ausl 23/2004; 3 Ausl 23/04

bei uns veröffentlicht am 07.04.2006

Tenor I. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Peru zur Strafverfolgung ist z u l ä s s i g   u n t e r    d e m    V o r b e h a l t, dass die Vollstreckung einer in der Republik Peru

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Apr. 2006 - 1 AK 3/06

bei uns veröffentlicht am 03.04.2006

Tenor Die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zur Strafverfolgung gemäß dem Auslieferungsersuchen der polnischen Justizbehörden vom 07. März 2006 wird für zulässig erklärt. Der Antrag auf Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls vom 10. März 20

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 28. Jan. 2005 - 3 Ausl 1/05

bei uns veröffentlicht am 28.01.2005

Gründe   1 Zum Sachverhalt: 2 Gegen den Verfolgten, einen deutschen Staatsangehörigen, besteht Europäischer Haftbefehl des Landesgerichts I./Österreich vom 05. Januar 2005. Dem Verfolgten werden Betrugstaten vorgeworfen, die er im August/Sept

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Dez. 2004 - 3 Ausl 106/2004; 3 Ausl 106/04

bei uns veröffentlicht am 02.12.2004

Tenor 1. Der Verfolgte, dessen Auslieferung an das Königreich der Niederlande zur dortigen Strafvollstreckung in Betracht kommt, ist in Auslieferungshaft zu nehmen. 2. Der Auslieferungshaftbefehl wird außer Vollzu

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Nov. 2004 - 3 Ausl 103/2004; 3 Ausl 103/04

bei uns veröffentlicht am 30.11.2004

Tenor Die Verfolgte, deren Auslieferung an die Tschechische Republik zur dortigen Strafverfolgung in Betracht kommt, ist vorläufig in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe   I. 1  1. Durch Fahndungsaussch

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Sept. 2004 - 3 Ausl 80/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2004

Tenor Der Verfolgte, dessen Auslieferung zur Strafverfolgung an Griechenland in Betracht kommt, ist in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Feb. 2003 - 3 Ws 11/02

bei uns veröffentlicht am 14.02.2003

Tatbestand   1  Der Verurteilte war 1992 in K. (Republik Polen) an einen Verkehrsunfall beteiligt, bei dem er und sein Mitfahrer erheblich verletzt und die vier Insassen des anderen unfallbeteiligten Wagens getötet wurden. Gegen Leis

Referenzen

(1) Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muß aus dem Beschluß hervorgehen, ob er auf tatsächlichen oder auf Rechtsgründen beruht. (2) Der Beschluß ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.
(1) Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muß aus dem Beschluß hervorgehen, ob er auf tatsächlichen oder auf Rechtsgründen beruht. (2) Der Beschluß ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.
(1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis. (2) Ist der Antrag verworfen, so kann die...
(1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis. (2) Ist der Antrag verworfen, so kann die...
(1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis. (2) Ist der Antrag verworfen, so kann die...
(1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis. (2) Ist der Antrag verworfen, so kann die...
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen...
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen...
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen...
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen...
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen...
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen...
(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder...
(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder...
(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder...
(1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen,2. eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2, die eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich macht...
(1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen,2. eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2, die eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich macht...