Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 61 Gerichtliche Entscheidung

(1) Hält ein Gericht, das für die Leistung der Rechtshilfe zuständig ist, die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe für nicht gegeben, so begründet es seine Auffassung und holt die Entscheidung des Oberlandesgerichts ein. Das Oberlandesgericht entscheidet ferner auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder im Fall des § 66 auf Antrag desjenigen, der geltend macht, er würde durch die Herausgabe in seinen Rechten verletzt werden, darüber, ob die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe gegeben sind. Für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht gelten die §§ 30, 31 Abs. 1, 3 und 4, §§ 32, 33 Abs. 1, 2 und 4, § 38 Abs. 4 Satz 2, § 40 Abs. 1 sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes des I. Buches der Strafprozeßordnung mit Ausnahme der §§ 140 bis 143 entsprechend. Für das weitere Verfahren gilt § 42 entsprechend.

(2) Örtlich zuständig sind das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in deren Bezirk die Rechtshilfe geleistet werden soll oder geleistet worden ist. Sind Rechtshilfehandlungen in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte vorzunehmen oder vorgenommen worden, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches Oberlandesgericht oder, solange noch kein Oberlandesgericht befaßt ist, welche Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht zuerst mit der Sache befaßt wurde.

(3) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist für die Gerichte und Behörden, die für die Leistung der Rechtshilfe zuständig sind, bindend.

(4) Die Rechtshilfe darf nicht bewilligt werden, wenn das Oberlandesgericht entschieden hat, daß die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe nicht vorliegen.

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Referenzen - Gesetze | § 64 WDO 2002

§ 64 WDO 2002 zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 64 WDO 2002 wird zitiert von 2 anderen §§ im Wehrdisziplinarordnung.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 66 Herausgabe von Gegenständen


(1) Auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates können Gegenstände herausgegeben werden, 1. die als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können,2. die der Betroffene oder ein Beteiligter für die dem Ersuchen zu Gr

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 67 Beschlagnahme und Durchsuchung


(1) Gegenstände, deren Herausgabe an einen ausländischen Staat in Betracht kommt, können, auch schon vor Eingang des Ersuchens um Herausgabe, beschlagnahmt oder sonst sichergestellt werden. Zu diesem Zweck kann auch eine Durchsuchung vorgenommen werd
§ 64 WDO 2002 zitiert 8 andere §§ aus dem Wehrdisziplinarordnung.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit


(1) Treten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung Umstände ein, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so entscheidet das Oberlandesgericht von Amts wegen, auf Antra

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 30 Vorbereitung der Entscheidung


(1) Reichen die Auslieferungsunterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung nicht aus, so entscheidet das Oberlandesgericht erst, wenn dem ersuchenden Staat Gelegenheit gegeben worden ist, ergänzende Unterlagen beizubringen. Für ihre Be

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes


(1) Hält das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für geboten, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, oder will es von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder einer nach dem Inkrafttreten dieses Ge

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung


(1) Von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung sind die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, der Verfolgte und sein Rechtsbeistand (§ 40) zu benachrichtigen. Bei der mündlichen Verhandlung muß ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bei dem Ob

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 40 Rechtsbeistand


(1) Die verfolgte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands bedienen. (2) Die Auslieferung ist ein Fall der notwendigen Rechtsbeistandschaft, wenn eine Festnahme der verfolgten Person erfolgt. (3) Erfolgt keine Festn

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 66 Herausgabe von Gegenständen


(1) Auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates können Gegenstände herausgegeben werden, 1. die als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können,2. die der Betroffene oder ein Beteiligter für die dem Ersuchen zu Gr

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 32 Entscheidung über die Zulässigkeit


Der Beschluß über die Zulässigkeit der Auslieferung ist zu begründen. Er wird der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Verfolgten und seinem Rechtsbeistand (§ 40) bekanntgemacht. Der Verfolgte erhält eine Abschrift.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren


(1) Im Zusammenhang mit einer Auslieferung können an den ersuchenden Staat ohne besonderes Ersuchen Gegenstände herausgegeben werden, 1. die als Beweismittel für das ausländische Verfahren dienen können oder2. die der Verfolgte oder ein Beteiligter d

Referenzen - Urteile | § 64 WDO 2002

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 64 WDO 2002.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. Nov. 2015 - 1 ARs 54/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 61 Abs. 1 Satz 2, 66 IRG vom 17. September 2015 wird als unzulässigz u r ü c k g e w i e s e n . Gründe  I.1 Die Staatsanwaltschaft Wien führt gegen die Antragstellerin als juristische Person u

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Sept. 2015 - 1 Ausl 289/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

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Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Juli 2015 - 1 Ausl 218/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfe aufgrund des Ersuchens des Schwerstrafgerichts Bakirköy-Istanbul, 11. Kammer, vom 28. Juli 2014 v o r l i e g e n . Gründe   I. 1 Das türkische G

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Mai 2015 - 1 Ausl 170/15

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfel i e g e n   n i c h t   v o r . Gründe   I.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Feb. 2015 - 1 Ausl 466/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor 1. Die Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfe l i e g e n   n i c h t   v o r . 2. Eine Entscheidung des Senats darüber, ob ein selbständiges Antragsrecht des ausländischen Antragstellers auf Herausgabe besteht,

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Feb. 2015 - 1 Ausl 465/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor 1. Die Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfe l i e g e n   n i c h t   v o r . 2. Eine Entscheidung des Senats über die Herausgabe der Zulassungsbescheinigungen Teil II an die derzeitigen Halter der Fahrzeuge

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2014 - AuslS 128/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Leistung der Rechtshilfe, um die die 2. Strafkammer des Landgericht in M. / Türkei ersucht hat, ist unzulässig. 1G r ü n d e: 2I. 3Mit einem vom türkischen Generalkonsulat übermittelten Antrag vom 10.09.2014 ersucht die 2. Strafkammer des

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 23. Jan. 2012 - 1 Ausl S 184/11

bei uns veröffentlicht am 23.01.2012

Tenor Eine Entscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst. Gründe I. 1 Der Untersuchungsrichter bei dem Bezirksgericht Luxemburg hat mit am 17. Oktober 2011 bei der Staatsanwaltschaft Trier eingegangenem Rechtshilfeersuchen

Referenzen

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