Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 16 Vorläufige Auslieferungshaft

(1) Die Auslieferungshaft kann unter den Voraussetzungen des § 15 schon vor dem Eingang des Auslieferungsersuchens angeordnet werden, wenn

1.
eine zuständige Stelle des ersuchenden Staates darum ersucht oder
2.
ein Ausländer einer Tat, die zu seiner Auslieferung Anlaß geben kann, auf Grund bestimmter Tatsachen dringend verdächtig ist.

(2) Der Auslieferungshaftbefehl ist aufzuheben, wenn der Verfolgte seit dem Tag der Ergreifung oder der vorläufigen Festnahme insgesamt zwei Monate zum Zweck der Auslieferung in Haft ist, ohne daß das Auslieferungsersuchen und die Auslieferungsunterlagen bei der in § 74 bezeichneten Behörde oder bei einer sonst zu ihrer Entgegennahme zuständigen Stelle eingegangen sind. Hat ein außereuropäischer Staat um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft ersucht, so beträgt die Frist drei Monate.

(3) Nach dem Eingang des Auslieferungsersuchens und der Auslieferungsunterlagen entscheidet das Oberlandesgericht unverzüglich über die Fortdauer der Haft.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls


(1) Wird der Verfolgte auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ergreifung, dem Richter des nächsten Amtsgerichts vorzuführen. (2) Der Richter beim Amtsgericht vernimmt den Verfolgten

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 17 Auslieferungshaftbefehl


(1) Die vorläufige Auslieferungshaft und die Auslieferungshaft werden durch schriftlichen Haftbefehl (Auslieferungshaftbefehl) des Oberlandesgerichts angeordnet. (2) In dem Auslieferungshaftbefehl sind anzuführen 1. der Verfolgte,2. der Staat, an
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 15 Auslieferungshaft


(1) Nach dem Eingang des Auslieferungsersuchens kann gegen den Verfolgten die Auslieferungshaft angeordnet werden, wenn 1. die Gefahr besteht, daß er sich dem Auslieferungsverfahren oder der Durchführung der Auslieferung entziehen werde, oder2. auf G

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 74 Zuständigkeit des Bundes


(1) Über ausländische Rechtshilfeersuchen und über die Stellung von Rechtshilfeersuchen an ausländische Staaten entscheidet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und mit anderen Bundesminis

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. März 2019 - 2 Ws 273/19 H

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeschuldigten M. M. wird angeordnet. II. Die Haftprüfung wird für die nächsten drei Monate dem Landgericht München I - 20. Strafkammer - übertragen. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Mai 2017 - 1 AR 188/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Gegen den rumänischen Staatsangehörigen A. L., geboren am ... in .../Rumänien, wird zur Sicherung der Auslieferung an die rumänischen Behörden zur Strafvollstreckung Auslieferungshaft angeordnet. II. Dem Auslieferungshaf

Amtsgericht Neumünster Beschluss, 26. März 2018 - 261a AR 10/18

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor Der Verfolgte ist bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig festzuhalten. Gründe 1 Gegen den auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls der zweiten Kammer des Tribunal Suprema in Madrid vom 23.03.2018 im Schengener Infor

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Juli 2017 - Ausl 301 AR 112/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe auf Erlass eines - vorläufigen - Auslieferungshaftbefehls wird abgelehnt. Die sofortige Freilassung des Verfolgten wird angeordnet, soweit keine Haftanordnung in anderer Sache besteht. Gr

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Aug. 2016 - 2 Ausl. 111/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten zur Strafvollstreckung nach Rumänien wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts in Arad/Rumänien vom 26.03.2015 (Az.: 1552/55/2014) i.V.m. dem Urteil des Gerichts in Arad vom 30.09.2014 (Az.: 1

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Jan. 2015 - 1 AK 16/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Senats vom 10. November 2011, mit welchem die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Bezirksgerichts in B. vom 11. Oktober 2010 für zulässig erklärt wurde, wird

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Apr. 2014 - 2 Ausl 59/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor 1. Die Anordnung der förmlichen Auslieferungshaft wird abgelehnt. 2. Die Festhalteanordnung des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 8. April 2014l 2014 (Az.: 75 Gs 114/14) wird aufgehoben. 3. Der Verfolgte ist unverzüglich aus der Auslieferungshaft

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Mai 2012 - 1 Ausl A 54/12

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

Tenor Gegen den Verfolgten wird zum Zwecke der Auslieferung an die Republik Kosovo vorläufige Auslieferungshaft angeordnet. Gründe I. 1 Dem Senat liegt, zugeleitet über das Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft, ein

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Mai 2011 - 2 Ausl 18/11 I 16/11

bei uns veröffentlicht am 06.05.2011

Tenor Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 01.04.2011 wird mit Ablauf des 08.05.2011 aufgehoben. Zugleich wird gegen den Verfolgten ab diesem Zeitpunkt gem. § 34 Abs. 1 IRG die Haft zur Durchführung seiner Auslieferung an die Republik Ser

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Sept. 2010 - 2 BvR 1608/07

bei uns veröffentlicht am 16.09.2010

Tenor Die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. September 2006 - 381 Gs 552/06 - sowie des Kammergerichts vom 18. Juni 2007 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) - verletzen den Beschwerdef

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Feb. 2005 - 1 AK 4/04

bei uns veröffentlicht am 10.02.2005

Tenor Der am ... in C./Italien geborene italienische Staatsangehörige X. - vorläufige Festnahme gem. § 19 IRG am 19. Januar 2005, derzeit in Haft in der JVA U. - ist zum Zwecke seiner Auslieferung nach Italien zur Strafverfolgung in vorläufi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Feb. 2005 - 1 AK 4/05

bei uns veröffentlicht am 10.02.2005

Tenor Der am ... in C./Italien geborene italienische Staatsangehörige X. - vorläufige Festnahme gem. § 19 IRG am 19. Januar 2005, derzeit in Haft in der JVA U. - ist zum Zwecke seiner Auslieferung nach Italien zur Strafverfolgung in vorläufige Ausli

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Nov. 2004 - 3 Ausl 103/2004; 3 Ausl 103/04

bei uns veröffentlicht am 30.11.2004

Tenor Die Verfolgte, deren Auslieferung an die Tschechische Republik zur dortigen Strafverfolgung in Betracht kommt, ist vorläufig in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe   I. 1  1. Durch Fahndungsaussch

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Sept. 2004 - 3 Ausl 80/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2004

Tenor Der Verfolgte, dessen Auslieferung zur Strafverfolgung an Griechenland in Betracht kommt, ist in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Aug. 2004 - 3 Ausl 59/04

bei uns veröffentlicht am 16.08.2004

Tenor Gründe   I. 1 1. Mit Verbalnote vom 27. Juli 2004 an das Justizministerium Baden-Württemberg ersucht die Botschaft der Französischen Republik in Berlin namens der französischen Regierung um Auslieferung des Verfolgten zum Zwec

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