Hochschulrahmengesetz - HRG | § 3 Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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Hochschulrahmengesetz Inhaltsverzeichnis

Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Aufgaben und Mitwirkungsrechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen regelt das Landesrecht.

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published on 19/12/2017 00:00

Tenor 1. a) § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummern 2 und 3 sowie Absatz 3 Sätze 2 und 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung vom 28. August 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2298)
published on 09/04/2015 00:00

Tenor Das angegriffene Urteil wird teilweise geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 12.2.2013 wird aufgehoben, soweit sie damit das Zeugnis vom 28.6.2010 aufgehoben hat. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Kläger und die Beklagte trag
published on 02/02/2011 00:00

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde der Klägerin bleibt ohne Erf
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