(1) Bei der Übergabe des Hofes an den Hoferben im Wege der vorweggenommenen Hoferbfolge finden die Vorschriften des § 16 entsprechende Anwendung.

(2) Übergibt der Eigentümer den Hof an einen hoferbenberechtigten Abkömmling, so gilt zugunsten der anderen Abkömmlinge der Erbfall hinsichtlich des Hofes mit dem Zeitpunkt der Übertragung als eingetreten.

(3) Soweit nach den Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes eine Genehmigung erforderlich ist, wird sie durch das Gericht erteilt.

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Referenzen - Gesetze | § 17 HöfeO

§ 17 HöfeO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 17 HöfeO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 31


(1) § 8 Nr. 2 gilt nicht für Höfe im Sinne der in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geltenden Höfeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1976 (BGBl. I S. 1933), zuletzt geändert durch Artik
§ 17 HöfeO zitiert 1 andere §§ aus dem Höfeordnung.

Höfeordnung - HöfeO | § 16 Verfügung von Todes wegen


(1) Der Eigentümer kann die Erbfolge kraft Höferechts (§ 4) durch Verfügung von Todes wegen nicht ausschließen. Er kann sie jedoch beschränken; soweit nach den Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1091)

Referenzen - Urteile | § 17 HöfeO

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 17 HöfeO.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Mai 2004 - III ZR 302/03

bei uns veröffentlicht am 27.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 302/03 Verkündet am: 27. Mai 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO §§ 14, 1

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2000 - V ZR 334/99

bei uns veröffentlicht am 17.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 334/99 Verkündet am: 17. November 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2016 - LwZB 2/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats- Senat für Landwirtschaftssachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Juni 2015 wird auf Kosten des Beteiligten zu 1 zurückgewiese

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Sept. 2015 - II R 23/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. Februar 2014  8 K 1727/11 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Sept. 2015 - 15 W 293/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Der Beschluss vom 26.05.2015 wird abgeändert. Das Grundbuchamt wird angewiesen, der Beteiligten zu 2) auf ihren Antrag vom 16.04.2015 einen aktuellen – auch die Abteilungen II und III umfassenden - Grundbuchauszug betreffend das im Rubrum gena

Amtsgericht Kempen Beschluss, 04. Aug. 2015 - 23 Lw 7/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 30.03.2015 wird die Kostenrechnung XXX vom 25.03.2015 abgeändert. Angesetzt wird eine 0,5 Gebühr nach Nr. 15112 KV GNotKG in Höhe von € 1.052,00. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Apr. 2015 - 15 W 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Der Beschluss vom 10.11.2014 wird aufgehoben. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) wird der Kostenansatz des Landwirtschafts

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Aug. 2014 - 23 U 1/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor Auf die Berufung der Antragsteller wird das Urteil des Landwirtschaftsgerichts Grevenbroich vom 21.11.2012, Az. 4 Lw 7/12, abgeändert und der Antragsgegner unter Abänderung des Versäumnisurteils vom 13.6.2012 verurteilt, der Rückübereignung un

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2014 - V ZB 1/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 1/12 vom 26. Juni 2014 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HöfeO § 2 Buchst. a Bei einem aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstück kann ein Flurstück Hofbestandteil,

Finanzgericht Münster Urteil, 20. Feb. 2014 - 8 K 1727/11 GrE

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Streitig ist, ob der Erwerb eines Grundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit ist. 3Mit notariell beurkundetem Ver

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Apr. 2009 - 3 WLw 53/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2009

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 6. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Plön vom 23. Juni 2008 geändert: Der Antrag auf Genehmigung des Hofüberlassungsvertrages vom 18. April 2008 - UR-Nr. 22

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(1) Der Eigentümer kann die Erbfolge kraft Höferechts (§ 4) durch Verfügung von Todes wegen nicht ausschließen. Er kann sie jedoch beschränken; soweit nach den Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1091), geändert...