Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

(1) Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.

(2) Leistungen für Innenräume sind die Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion.

(3) Die Grundleistungen sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 35 bewertet:

1.
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume,
2.
für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent für Gebäude und Innenräume,
3.
für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent für Gebäude und Innenräume,
4.
für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume,
5.
für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent für Gebäude und 30 Prozent für Innenräume,
6.
für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent für Gebäude und 7 Prozent für Innenräume,
7.
für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume,
8.
für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) mit 32 Prozent für Gebäude und Innenräume,
9.
für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume.

(4) Anlage 10 Nummer 10.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.

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Baurecht: Zur Erteilung eines mündlichen Auftrags

21.02.2018

„Du kannst den Schampus aufmachen“ Hat ein Auftraggeber dem Unternehmer ein solches oder ähnliches Statement zukommen lassen, gilt das als mündliche Auftragserteilung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Belrin
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VOB/B: Einer GmbH als Auftraggeber muss der Text der VOB/B nicht ausgehändigt werden

26.08.2014

Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen.
VOB/B

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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke


(1) § 34 Absatz 1 gilt entsprechend. Die Grundleistungen für Ingenieurbauwerke sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 44 bewertet: 1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Proz

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 35 Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen


(1) Für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 genannten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I sehr geringe A
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 35 Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen


(1) Für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 genannten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I sehr geringe A

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Vergabekammer Südbayern Beschluss, 21. Nov. 2016 - Z3-3/3194/1/37/09/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor 1. Das Vergabeverfahren wird in den Stand vor die Aufforderung zur erstmaligen Abgabe von Angeboten zurückversetzt. 2. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Beigeladenen zu 1 und die Beigeladene zu 2 vom Vergabeverfahre

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 22. Dez. 2015 - Z3-3/3194/1/48/09/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Der Antragsgegner hat die Wertung der eingegangenen Angebote unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - Verg 8/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Auf Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 04.09.18, Az. RMF-SG21-3194-3-14 in Ziff. 2 und 3 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 1. Von den Kosten des Verfahrens vor der V

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 16. Mai 2017 - 5 U 69/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12, im Hinblick auf den Beklagten zu 1 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 29. Juni 2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Festsetzung einer nicht angemessenen Vergütung im streitgegenständlichen Vergabeverfahren in ihren Rechten verletzt wurde. 2. Im Übrigen wird das Nachprüfungsverfa

Oberlandesgericht München Endurteil, 07. Feb. 2017 - 9 U 2987/16 Bau

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 14.06.2016, Az.: 5 O 18289/15, aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. D

Landgericht Landshut Endurteil, 30. Aug. 2017 - 73 O 1487/14

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.420,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.02.2014 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander auf

Landgericht Schweinfurt Endurteil, 11. März 2016 - 21 O 72/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor 1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner einen Betrag in Höhe von € 50.671,90 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus diesem Betrag seit

Landgericht München I Endurteil, 14. Juni 2016 - 5 O 18289/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, der Klägerin Sicherheit in Höhe von 514.198,20 EUR für vereinbarte noch nicht bezahlte Vergütung und Nebenforderung aus Architektenleistungen am Bauvorhaben ... gemäß § 648

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 22. März 2018 - 7 U 48/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Die Berufung der Kläger vom 15.05.2016 gegen das am 07.04.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsrechtszuges. Dieses u

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 31. Jan. 2018 - L 5 KR 4702/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 10.11.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteilig

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2017 - XI ZR 562/15

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 562/15 Verkündet am: 4. Juli 2017 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 Abs. 1, Ab

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 10. Mai 2017 - 5 U 3/17

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 16. Dezember 2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten der Berufung. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicher

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Juni 2015 - 19 U 163/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.09.2014 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 199/13 -  wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass sich die vorläufige Vollstreckbar

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 31. März 2015 - 10 U 107/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5. September 2014, Az.: 28 O 412/13, wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Diese

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 24. März 2015 - 4 U 122/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 09.10.2014, Az. 409 HKO 47/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstr

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 03. Juni 2014 - 10 U 6/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers und des Beklagten wird das Teil-Anerkenntnis- und Endurteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.12.2013, Az. 7 O 273/12, in Ziffer 1 des Tenors abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger folgende Gegens

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 29. Jan. 2014 - 1 Verg 14/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Auf sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2013 aufgehoben, soweit die Auftraggeberin verpflichtet wurde, das Angebot der Beschwerdeführerin auszuschließen. Die...

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Dez. 2013 - VII-Verg 22/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17.07.2013, VK 6/13, aufgehoben.Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu ert

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(1) Für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 genannten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I sehr geringe Anforderungen...