Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 159

(1) Wird das Ersuchen abgelehnt oder wird der Vorschrift des § 158 Abs 2 zuwider dem Ersuchen stattgegeben, so entscheidet das Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk das ersuchte Gericht gehört. Die Entscheidung ist nur anfechtbar, wenn sie die Rechtshilfe für unzulässig erklärt und das ersuchende und das ersuchte Gericht den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte angehören. Über die Beschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof.

(2) Die Entscheidungen ergehen auf Antrag der Beteiligten oder des ersuchenden Gerichts ohne mündliche Verhandlung.

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 158


(1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht ört

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Feb. 2012 - 2 ARs 19/12

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 19/12 2 AR 30/12 vom 29. Februar 2012 in dem Bußgeldverfahren gegen hier: Rechtsstreit über die Ablehnung einer kommissarischen Zeugenvernehmung gemäß § 159 Abs.1 GVG Az.: 69 Js-OWi 1768/11 Staatsanwaltschaft Müns

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2000 - 2 ARs 212/00

bei uns veröffentlicht am 23.08.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 212/00 2 AR 138/00 vom 23. August 2000 in der Vollstreckungssache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Az.: 583 Ls 194/97 Amtsgericht Köln Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhöru

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 28. Juni 2016 - 1 SHa 8/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Juli 2004 - 16 WF 72/04

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

Tenor Auf Antrag des Amtsgerichts Montabaur wird das Amtsgericht Mannheim angewiesen, dem Amtsgericht Montabaur Rechtshilfe zu leisten durch Vernehmung des Antragsgegners zu der Frage, welche Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversi

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bei uns veröffentlicht am 16.06.2004

Tenor Das Notariat -Vormundschaftsgericht - Bad Schussenried ist zur Ausführung des Rechtshilfeersuchens des Notariats Riedlingen vom 10.5.2004 nicht verpflichtet.

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(1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht...