Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 51 Gewerblicher Rechtsschutz

(1) In Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14) und in Verfahren über Ansprüche nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Halbleiterschutzgesetz und dem Sortenschutzgesetz ist der Wert nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) In Verfahren über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.

(3) Ist die Bedeutung der Sache für den Beklagten erheblich geringer zu bewerten als der nach Absatz 2 ermittelte Streitwert, ist dieser angemessen zu mindern. Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts hinsichtlich des Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs keine genügenden Anhaltspunkte, ist insoweit ein Streitwert von 1 000 Euro anzunehmen. Dieser Wert ist auch anzunehmen, wenn die dem Rechtsstreit zugrunde liegende Zuwiderhandlung angesichts ihrer Art, ihres Ausmaßes und ihrer Folgen die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt. Der nach Satz 2 oder Satz 3 anzunehmende Wert ist auch maßgebend, wenn in den dort genannten Fällen die Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung nebeneinander geltend gemacht werden.

(4) Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist der sich aus den Absätzen 2 und 3 ergebende Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen.

(5) Die Vorschriften über die Anordnung der Streitwertbegünstigung (§ 12 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, § 144 des Patentgesetzes, § 26 des Gebrauchsmustergesetzes, § 142 des Markengesetzes, § 54 des Designgesetzes, § 22 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) sind anzuwenden.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 12 Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung


(1) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden

Patentgesetz - PatG | § 144


(1) Macht in einer Patentstreitsache eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, daß die Verpflichtung di

Markengesetz - MarkenG | § 142 Streitwertbegünstigung


(1) Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitw

Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 54 Streitwertbegünstigung


(1) Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Strei

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 26


(1) Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitw

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - GeschGehG | § 22 Streitwertbegünstigung


(1) Macht bei Geschäftsgeheimnisstreitsachen eine Partei glaubhaft, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, dass die Verpf
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 1 Geltungsbereich


(1) Für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten 1. nach der Zivilprozessordnung, einschließlich des Mahnverfahrens nach § 113 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und

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Landgericht Münster Urteil, 16. Juli 2021 - 022 O 12/21

bei uns veröffentlicht am 18.11.2021

Werbung mit (Non-Equity-) oder (Salary-) "Partnerinnen" oder "Partnern" ist unzulässig, wenn es sich nicht um echte Teilhaber(innen) einer Partnerschaftsgesellschaft handelt. Siehe dazu auch BRAK-Mitteilungen 6/2021, Seiten 393-395.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2013 - X ZR 68/11

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 68/11 vom 23. April 2013 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Gr

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2011 - X ZB 11/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/10 vom 18. Juli 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Patentanmeldung 10 2008 032 908.8 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Polierendpunktbestimmung PatG § 35; PatV § 14 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2009 - X ZR 153/04

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - V ZR 120/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2016 - IV ZR 295/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2011 - X ZR 28/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 28/09 vom 12. April 2011 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Nichtigkeitsstreitwert GKG § 51 Abs. 1 a) Der Gegenstandswert des Patentnichtigkeitsverfahrens wird du

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2011 - X ZB 1/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 1/10 vom 12. April 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend das deutsche Patent 197 57 493 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Modularer Fernseher PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2013 - X ZR 83/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 83/10 vom 27. August 2013 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Nichtigkeitsstreitwert II RVG § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 1 Wird das Streitpatent von mehreren Klägern

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2006 - I ZB 48/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 48/05 vom 16. März 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 2006 durch die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Schaffert

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2012 - X ZB 4/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/11 vom 26. Juni 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sondensystem PatG § 101 Hat das Patentgericht nach Erlöschen des Streitpatents festgestellt, dass das Ein

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 6 W 14/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts München II vom 19.12.2016 – 2 HK O 5275/16 – unter 1. und 2. abgeändert. Dem Antragsgegner wird bei Meidung eines Ordnungs

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 21. Nov. 2017 - 3 U 134/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 15.12.2016, Az. 6 O 381/16 (1), wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das in Ziffer 1. genann

Landgericht Würzburg Endurteil, 07. Aug. 2018 - 1 HK O 434/18

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Tenor 1. Der Beklagten wird zur Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordn

Oberlandesgericht Nürnberg Hinweisbeschluss, 28. Feb. 2019 - 3 U 1295/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.06.2018, Az. 19 O 6875/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung of

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 13. Feb. 2018 - 3 U 169/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.12.2016, Az: 7 O 9287/15 teilweise abgeändert und die Beklagte über die im angefochtenen Urteil hinaus ausgesprochene Verurteilung verurtei

Landgericht Würzburg Beschluss, 26. Feb. 2019 - 1 HK O 336/19

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor 1. Der Antrag vom 25.02.2019 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2015 - M 8 K 13.2693

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3. III. Der Streitwert wird auf 38.775,- EUR festgesetzt. Gründe Die

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 07. Feb. 2017 - 3 U 1537/16

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Amberg vom 11.07.2016, Az. 41 HK O 333/16, abgeändert. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4.

Landgericht Traunstein Endurteil, 12. Feb. 2016 - 1 HK O 3385/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Gründe Landgericht Traunstein Az.: 1 HK O 3385/15 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 12.02.2016 In dem Rechtsstreit ... e.V., vertreten durch d. Geschäftsführer Jürgen R. und Sascha M-K., ... - Klägerin Pro

Landgericht Weiden Endurteil, 04. März 2019 - 1 HK O 18/18

bei uns veröffentlicht am 04.03.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Feb. 2018 - 29 W 1855/17

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird die Kostenentscheidung in Ziffer 3. des Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteils des Landgerichts Ingolstadt vom 18. Oktober 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Von den G

Oberlandesgericht München Urteil, 22. März 2018 - 6 U 3026/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 03.08.2017, Az. 1 HK O 185/17, abgeändert wie folgt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fes

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Sept. 2016 - W 6 S 16.909

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Nr. I. des Bescheides Landratsamtes Haßberge vom 4. August 2016 wird wiederhergestellt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu t

Oberlandesgericht München Urteil, 08. Feb. 2018 - 6 U 403/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 26.01.2016, Az. 1 HK O 2420/16, abgeändert wie folgt: I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung f

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - L 5 KR 224/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 09.04.2014 verurteilt, der Klägerin 117,64 € zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechts

Oberlandesgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - 6 U 2046/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Gründe OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 6 U 2046/16 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL v. 20.10.2016 Verkündet am 20.10.2016 4 HK O 2387/16 LG München I (rechtskräftige Entscheidung im einstweiligen Verfügu

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Jan. 2018 - 29 W 1623/17

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Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Traunstein vom 2. August 2017 dahin abgeändert, dass der Streitwert auf 40.000,- € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 31. März 2014 - 6 S 14.268

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Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamtes Main-S. vom 13. März 2014 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 27. Juni 2017 - S 55 KR 2264/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.828,00 Euro festgesetzt. Tatbestand 1. Die Klägerin ist eine private Auslands-Krank

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Dez. 2017 - 6 W 1604/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Streitwertfestsetzung gemäß Beschluss des Landgerichts vom 12.4.2017 abgeändert. Der Streitwert wird auf € 40.000,- festgesetzt. Gründe Die statthafte und

Landgericht Traunstein Endurteil, 28. Apr. 2017 - 1 HK O 2534/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unte

Oberlandesgericht München Schlussurteil, 11. Dez. 2014 - 6 U 2535/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 4.7.2014, Az. 4 HK O 7614/14, abgeändert wie folgt: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines für jed

Landgericht München I Endurteil, 10. Feb. 2015 - 33 O 19578/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist in Ziff. 2. vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann d

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 18. Nov. 2014 - 3 U 954/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.03.2014, Az.: 3 HK O 2380/13 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das angefoch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2015 - 22 ZB 15.1330

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beigeladene trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 518.840 € festgesetzt.

Landgericht Hamburg Beschluss, 08. Okt. 2018 - 327 O 370/18

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor 1. Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, da

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2018 - I ZR 26/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 26/17 Verkündet am: 13. September 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Prozessfinanzi

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2018 - X ZB 3/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 3/15 vom 27. März 2018 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Ratschenschlüssel II RVG § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, § 33 Abs. 1 Der Wert des Gegenstands der

Landgericht Hamburg Urteil, 21. Feb. 2018 - 416 HKO 222/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Urteilsverfügung des OLG Hamburg vom 09.11.2017 (Az.: 3 U 246/16) wird zurückgewiesen. II. Die Aufhebungsklägerin trägt die Kosten des Aufhebungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufi

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 15. Nov. 2017 - 3 W 92/17

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Auf die Streitwertbeschwerde des Antragstellers vom 4.9.2017 wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer 3. des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 30.08.2017 (Az. 403 HKO 116/17) abgeändert und der Streitwert wird auf 3.000 € festgeset

Landgericht Hamburg Urteil, 09. Nov. 2017 - 327 O 141/17

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 6/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 6/16 vom 18. Oktober 2017 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren ECLI:DE:BGH:2017:181017BIZB6.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Oktober 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Apr. 2017 - 4 S 1009/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2017

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Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 11. Jan. 2017 - 3 O 36/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 19.09.2016 - 3 O 36/16 - wird aufrechterhalten. Der Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreites zu tragen. und beschlossen: Der Gegens

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - X ZR 89/14

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2016 - I ZB 52/15

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